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Erbbaurechtskongress im März 2023 in Berlin

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Pressemitteilung

Erbbaurechtskongress im März 2023 in Berlin

Berlin, 09.11.2022. Der Erbbaurechtskongress des Deutschen Erbbaurechtsverbands ist die größte Veranstaltung zum Thema in Deutschland. Am 06. und 07.03.2023 findet er nach zweijähriger Pause erstmals wieder statt, und zwar in Berlin.

2023 feiert der Deutsche Erbbaurechtsverband auch sein 10-jähriges Bestehen. In dieser Zeit hat sich das Erbbaurecht vom Nischenthema zum Favoriten vieler Städte und Gemeinden entwickelt, die nun vermehrt neue Erbbaurechte ausgeben.

Künftig dürfte es aber auch lebhafte Diskussionen um die auslaufenden Erbbaurechte geben, denn davon ist in Deutschland in den nächsten Jahren eine große Anzahl zu erwarten. Deshalb wird der Erbbaurechtskongress hierauf einen Schwerpunkt setzen. So wird es eine Podiumsdiskussion zum Thema geben und die Stadt Lübeck stellt ihr Modell für den Umgang mit auslaufenden Erbbaurechten vor.

Außerdem dürfen sich die Gäste auf Einblicke in das Schweizer (Erb-)Baurecht und die Erbbaurechtsstrategie der Bundesregierung freuen. Vorträge zu wirtschaftlichen Aspekten des Erbbaurechts und zu aktuellen rechtlichen Fragen runden das Programm ab. In den Pausen und beim gemeinsamen Abendessen gibt es viel Raum für das Netzwerken und den persönlichen Austausch mit anderen Erbbaurechtsprofis.

„Wir freuen uns sehr auf diesen Kongress. Erstens feiern wir damit gleichzeitig das 10-jährige Bestehen unseres Verbands. Zweitens hat das Erbbaurecht in den letzten Jahren deutlich an Relevanz gewonnen. Deshalb ist der fachliche Austausch besonders wichtig. Und drittens mussten wir aufgrund der Coronapandemie lange auf dieses Wiedersehen warten“, sagt Ingo Strugalla, der Präsident des Deutschen Erbbaurechtsverbands.

Der Erbbaurechtskongress 2023 auf einen Blick

  • Datum: 06. und 07.03.2023
  • Ort: Hotel „NH Collection Berlin Mitte Friedrichstrasse“, Friedrichstaße 96, 10117 Berlin
  • Kosten: Die Teilnahmegebühr beträgt 595,00 Euro inkl. MwSt. Verbandsmitglieder zahlen 495,00 Euro.

Programm und Anmeldung unter www.erbbaurechtsverband.de

Über den Deutschen Erbbaurechtsverband:

Der Deutsche Erbbaurechtsverband e. V. wurde 2013 gegründet. Er ist ein Zusammenschluss aus namhaften Erbbaurechtsausgebern, die bundesweit einen erheblichen Anteil der im Erbbaurecht ausgegebenen Flächen repräsentieren, sowie Dienstleistern der Branche. Der Deutsche Erbbaurechtsverband vertritt die Interessen der Erbbaurechtsgeber in Deutschland gegenüber Öffentlichkeit, Medien, Politik und Verwaltung und versteht sich als universeller Ansprechpartner zum Thema Erbbaurecht. Er ist unabhängig, parteipolitisch neutral und nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet. Der Präsident des Verbandes ist Ingo Strugalla. Geschäftsführer ist Dr. Matthias Nagel. www.erbbaurechtsverband.de

Medienkontakt:
CCAW PR und Text
Telefon: 040 609 4399-30 
derv@ccaw-pr.de
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