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Warum Grundstückseigentümer Erbbaurechte vergeben

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Pressemitteilung

Warum Grundstückseigentümer Erbbaurechte vergeben

Berlin, 24.09.2024. Wohneigentum ermöglichen, langfristig Einnahmen sichern und Bodenspekulationen verhindern: Dies sind aus Sicht der Erbbaurechtsgeber die größten Vorteile des Erbbaurechts, wie eine Studie des Deutschen Erbbaurechtsverbands zeigt.

Knapp 80 Erbbaurechtsgeber aus ganz Deutschland hat der Deutsche Erbbaurechtsverband zu ihrer Motivation befragt. Mehr als die Hälfte davon waren Kommunen, gefolgt von Kirchen und kirchlichen Stiftungen. Knapp zwei Drittel der Befragten stimmten der Aussage zu, dass Erbbaurechte ein gutes Instrument seien, um eine langfristige Rendite zu sichern. 54 Prozent sagten, dass Erbbaurechte mehr Menschen Wohneigentum ermöglichen können. Vor allem in den Großstädten seien Erbbaurechtsgrundstücke attraktiv. Die Hälfte der befragten Organisationen hält das Erbbaurecht für geeignet, um Bodenspekulationen zu verhindern. 42 Prozent bezeichnen es als effektives Portfolioinstrument.

Als Nachteil empfinden es die Befragten, dass Erbbaurechte schwieriger zu vermarkten seien als Volleigentum. Knapp die Hälfte sagt, dass die Banken ein Hemmnis für entsprechende Investitionen darstellen.

„Die Finanzierungspraxis der Banken und die Nachteile bei der Vermarktung hängen eng zusammen“, erklärt Ingo Strugalla, der Präsident des Deutschen Erbbaurechtsverbands. „Deshalb ist es dringend nötig, die Bewertung von Erbbaurechten durch die Banken anzupassen.“

Weiterbildungen für Erbbaurechtsgeber

Um Erbbaurechtsgebern die Verwaltung ihrer Liegenschaften zu erleichtern, bietet der Deutsche Erbbaurechtsverband 2025 zum zweiten Mal einen Lehrgang zum/zur zertifizierten Erbbaurechtsverwalter/in an. Registrierungen für die Warteliste sind ab sofort möglich: info@erbbaurechtsverband.de.

Mit der Bewertung und Finanzierung von Erbbaurechten beschäftigt sich der kommende Erbbaurechtskongress, der am 24. und 25.03.2025 in Frankfurt am Main stattfindet.

www.erbbaurechtsverband.de

Über den Deutschen Erbbaurechtsverband:

Der Deutsche Erbbaurechtsverband e. V. wurde 2013 gegründet. Er ist ein Zusammenschluss aus namhaften Erbbaurechtsausgebern, die bundesweit einen erheblichen Anteil der im Erbbaurecht ausgegebenen Flächen repräsentieren, sowie Dienstleistern der Branche. Der Deutsche Erbbaurechtsverband vertritt die Interessen der Erbbaurechtsgeber in Deutschland gegenüber Öffentlichkeit, Medien, Politik und Verwaltung und versteht sich als universeller Ansprechpartner zum Thema Erbbaurecht. Er ist unabhängig, parteipolitisch neutral und nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet. Der Präsident des Verbandes ist Ingo Strugalla. Geschäftsführer ist Dr. Matthias Nagel. www.erbbaurechtsverband.de

Medienkontakt:
CCAW PR und Text 
derv@ccaw-pr.de
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