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Können Unternehmen WhatsApp datenschutzkonform nutzen?

Können Unternehmen WhatsApp datenschutzkonform nutzen?
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Den Messenger WhatsApp zu nutzen, scheint für viele Unternehmen die einfachste Möglichkeit zu sein, mit seinen Partnern oder Kunden in Kontakt zu treten. Die Frage ist allerdings nun, ob Unternehmen den Messenger-Dienst WhatsApp datenschutzkonform nutzen können? Was müssen Unternehmen bei der Kommunikation mit dem Messenger-Dienst beachten? Ihre Datenschutz Beratung und externer Datenschutzbeauftragter Pabst Data informiert.

WhatsApp im Unternehmen nutzen

Der Messenger-Dienst ist für viele Unternehmen deshalb interessant, weil die Nutzung komplett kostenlos ist und die App einen sehr hohen Verbreitungsgrad bei Nutzern mit mobilen Endgeräten hat. Außerdem kann WhatsApp unbeschränkt und über die Ländergrenzen hinweg genutzt werden. Über den Messenger-Dienst lassen sich außerdem Defekte ganz leicht per Bild zuschicken, um Sachverhalte, Ferndiagnosen und Kostenvoranschläge direkt zu bearbeiten. Ein großer Vorteil der App ist, dass man den Ansprechpartner wesentlich besser erreichen kann. Ein Nachteil ist jedoch, dass die Kommunikation per WhatsApp dem Privatbereich zugeordnet werden kann. "Die private Kommunikation fällt nicht in den Anwendungsbereich der DSGVO, die betriebliche Kommunikation allerdings schon", so Rüdiger Pabst, externer Datenschutzbeauftragter.

Kann WhatsApp datenschutzkonform genutzt werden?

Die Datenschutz-Grundverordnung gibt einige Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vor. Der Messenger WhatsApp kann die Maßnahmen allerdings noch nicht einhalten, weswegen eine datenschutzkonforme Nutzung der App sehr umstritten ist. Große Firmen, wie zum Beispiel die Deutsche Bank, haben durch die datenschutzrechtlichen Mängel sogar die Nutzung von WhatsApp auf betrieblichen Smartphones verboten. Sollte man trotzdem personenbezogene Daten weitergeben, können unter der DSGVO sehr hohe Strafen anfallen. Damit keine hohen Strafen anfallen, lohnt sich eine Datenschutzberatung. Pabst Data betreut Unternehmen in allen Fragen des Datenschutzes, um eine effiziente All-in-One-Lösung für die Sicherung wichtiger Dateien und die Übermittlung von Vertragsvorlagen zu finden.

"WhatsApp sollte angesichts der mangelhaften Einhaltung der Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten nicht zur Mitarbeiterkommunikation genutzt werden", rät Rüdiger Pabst, externer Datenschutzbeauftragter & Geschäftsführung. Unter bestimmten Bedingungen können Unternehmen jedoch WhatsApp zur Kommunikation mit externen Geschäftspartnern nutzen. Hilfreich kann in diesem Fall ein Mobile Device Management sein.

Pressekontakt

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Pabst Media GmbH

Impressum

Ansprechpartner: Rüdiger Pabst

Website: www.pabst-data.com / www.datenschutz-siegel.com