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DSGVO-Bußgelder im letzten Monat

DSGVO-Bußgelder im letzten Monat
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Die Datenschutz-Grundverordnung bereitet vor allem Unternehmen große Sorgen, denn jeden Monat verhängen die Datenschutzbehörden Bußgelder wegen Verstößen gegen die DSGVO. Auf welche Bußgelder aus dem letzten Monat sollte man schauen, um sich einen Überblick über aktuelle Prüfungsschwerpunkte zu verschaffen?

Die verspätete Meldung

Jeder kennt das Online-Portal booking.com. Bei dem Urlaubsriesen kam es vor zwei Jahre zu einem erheblichen Datenschutzvorfall. Hacker haben sich unerlaubt Zugang zu einer Vielzahl von Datensätzen verschafft. Mehr als 4.000 Kunden waren von diesem Hacker-Angriff betroffen. Die Hacker konnten folgende Daten abgreifen: Namen, Adresse, Telefonnummer, Angaben zu den Buchungen der Kunden und auch Kreditkarteninformationen. Unter den Kontodaten befinden sich auch einige der verwendeten Sicherheitscodes. Erst einen Monat später hat das Unternehmen von dem Daten-Missbrauch mitbekommen. Doch einen Monat später hat das Unternehmen diesen Vorfall erst der Datenschutzbehörde gemeldet. Im Dezember letzten Jahres wurde das Bußgeldverfahren abgeschlossen. Die niederländische Datenschutzbehörde veranlasste ein Bußgeld in Höhe von 475.000 Euro, da gegen den Art. 33 Abs. 1 DSGVO verstoßen wurde. Damit man in Sachen Datenschutz immer auf der sicheren Seite ist, sollte man sich einen Datenschutzbeauftragten suchen. Pabst Data bietet eine rundum Betreuung des Datenschutzes im Online- und Offline-Bereich an, sodass die Webpräsenz stets DSGVO-konform ist.

Werbung trotz Widerspruch

Im Fokus der spanischen Aufsichtsbehörden steht schon seit Längerem das Unternehmen VODAFONE ESPAÑA. Vor zwei Jahren sind über 100 Beschwerden von Verbrauchern eingegangen, die eine Vielzahl von Werbeanrufen und anderen Werbenachrichten beanstandet haben. Die Anrufe wurden von verschiedenen Callcentern im Auftrag des Unternehmens ausgeführt. Laut Aufsichtsbehörde wurden die Anrufe ohne Einwilligung der Betroffenen ausgeführt. Selbst nach ausdrücklicher Aufforderung der Betroffenen, die Anrufe zu unterbinden, wurde teilweise weiterhin versucht, Kontakt mit ihnen aufzunehmen. Aus diesem Grund hat die Aufsichtsbehörde erhebliche Verstöße gegen die DSGVO ausgesprochen. Bei der Bemessung des Bußgeldes war vor allem entscheidend, dass es sich bei den Verantwortlichen um Wiederholungstäter handelte. Es entstand ein Bußgeld in Höhe von 8.150.000 Euro.

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Ansprechpartner: Rüdiger Pabst

Website: www.pabst-data.com / www.datenschutz-siegel.com

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