Newsletter-Tool Mailchimp: Wieso die Nutzung verboten ist
Newsletter sind sehr wichtig, um seine Kunden auf dem Laufenden zu halten und wichtige Informationen zum Unternehmen zu verbreiten. Die Weitergabe von E-Mail-Adressen an das Newsletter-Tool Mailchimp wurden nach einer Beschwerde nun untersagt.
Weitergabe der Daten an Mailchimp
Das Versenden eines Newsletters ist nach Einwilligung des betroffenen Empfängers völlig legitim. Etwas komplizierter wird das Verschicken eines Newsletters, wenn er in ein Drittland versendet wird. Die Datenschutz-Grundverordnung sieht für die Versendung personenbezogener Daten in ein Land außerhalb der EU besondere Regelungen vor. Wichtig ist vor allem, dass das Schutzniveau nicht untergraben wird. Dementsprechend muss der für die Verarbeitung der Daten Verantwortliche prüfen, ob der Empfänger im Drittland die Standardvertragsklauseln einhalten kann. In den USA ist das selten der Fall. Standardvertragsklauseln sind deshalb oft nicht ausreichend, den Datentransfer zu legitimieren. Unternehmen sollten sich deshalb immer folgende Fragen stellen: Sind Empfänger im Drittland bereit dazu die Klauseln einzuhalten? Können bestimmte Maßnahmen getroffen werden, sodass die Einhaltung doch gewährleistet werden kann? Wurden beide Fragen mit Nein beantwortet, ist der Transfer von personenbezogenen Daten nicht erlaubt. In Bezug auf Mailchimp hätte eine Prüfung in jedem Fall stattfinden müssen, da der Sitz der Firma in den USA ist.
Prüfung des Datentransfers
Jedes Unternehmen, welches personenbezogene Daten in ein Drittland übermittelt, sollte nun tätig werden und etwas an der Situation ändern. Um die internationalen Datentransfers zu ermitteln, genügt meist ein Blick in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten. Zudem muss ein Unternehmen die Standardvertragsklauseln zur Prüfung des Datentransfers heraussuchen. Vielen Verantwortlichen ist der Abschluss der Klauseln oft gar nicht bewusst. Danach sollten Unternehmen prüfen, ob die Klauseln vom Datenempfänger im Drittland einhaltbar sind, die Konsequenzen aus dem Ergebnis ziehen und eine regelmäßige Überprüfungen durchführen. Bei datenschutzrechtlichen Fragen kann die Datenschutzberatung Pabst Data sehr hilfreich sein.
„Datenschutz soll für Unternehmen keine Herausforderung mehr darstellen“, betont Rüdiger Pabst.
Pressekontakt
Pabst Data
Pabst Media GmbH
Ansprechpartner: Rüdiger Pabst
Website: www.pabst-data.com / www.datenschutz-siegel.com