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Presserat: BILD-Artikel "Die Universitäter" fällt unter die Meinungsfreiheit

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BILD-Artikel „Die Universitäter” fällt unter die Meinungsfreiheit

Presserat sieht jedoch Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht

Der Deutsche Presserat hat der BILD-Redaktion einen Hinweis wegen des Artikels „Die Universitäter” erteilt. Er verhängte seine schwächste Sanktion für eine falsche Bildunterschrift unter einem Foto von pro-palästinensischen Protesten an der Berliner Humboldt-Universität. Die Redaktion hatte das Foto in der gedruckten Ausgabe der Freien Universität zugeschrieben, wo ebenfalls entsprechende Proteste stattgefunden hatten.

In allen weiteren Punkten sah der zuständige Ausschuss jedoch keine Verstöße gegen den Pressekodex. Aus Sicht der Mitglieder war die scharfe Kritik der Redaktion an einem offenen Brief von mehreren Hundert Wissenschaftlern von der Meinungsfreiheit gedeckt.

BILD hatte das öffentliche Statement von Wissenschaftlern aus dem vergangenen Mai, das sich gegen die Räumung eines pro-palästinensischen Protestcamps an der Freien Universität Berlin richtete, verurteilt und den Unterzeichnern vorgeworfen, es handele sich um einen „offenen Brief für Juden-Hass-Demos”.

Der Presserat bewertete diese Aussage als zwar überspitzte, aber zulässige Meinung, da auf dem von der Polizei aufgelösten Camp nachweislich antisemitische Äußerungen gefallen waren. Dies hatte auch der AStA der Freien Universität später in einem Statement eingeräumt. Insofern verstieß der Artikel weder gegen das Wahrhaftigkeitsgebot nach Ziffer 1 noch verletzte er die Ehre der Unterzeichner nach Ziffer 9 des Pressekodex.

Auch eine Foto-Galerie, die einige Unterzeichner abbildete, verstieß nicht gegen deren Persönlichkeitsschutz nach Ziffer 8 des Pressekodex. Die Unterzeichner mussten nach Ansicht des Presserats hinnehmen, mit Blick auf ihr viel beachtetes und öffentlich diskutiertes Statement identifizierbar dargestellt zu werden.

Insgesamt 15 Hochschulen und Lehrende hatten sich an den Presserat gewandt, weil sie den Artikel für diffamierend und falsch hielten. Ihnen sei es in dem öffentlichen Brief lediglich um die Verteidigung der Versammlungsfreiheit und nicht um eine inhaltliche Bewertung des Protests gegangen.

Zum Pressekodex: https://www.presserat.de/pressekodex.html

Ansprechpartnerin für die Presse:

Sonja Volkmann-Schluck
Referentin Öffentlichkeitsarbeit

DEUTSCHER PRESSERAT
Fritschestraße 27-28, 10585 Berlin
Tel.: 030/367007-19
Fax: 030/367007-20 
volkmann-schluck@presserat.de
www.presserat.de

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