EANS-Stimmrechte: Villeroy & Boch AG
Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
-------------------------------------------------------------------------------- Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------------
Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG (Wesentliche Beteiligung)
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: ----------------------------------- Name: Luitwin-Gisbert von Boch-Galhau Staat: Deutschland
Veröffentlichung nach § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG (wesentliche Beteiligung)
Herr Luitwin-Gisbert von Boch-Galhau, Deutschland, hat uns am 14.02.2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Villeroy & Boch AG am 17.11.2010 die Schwelle von 15 % überschritten hat und zu diesem Tag 17,74 % (2.491.132 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 13,94 % (1.957.696 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpHG zuzurechnen, davon 1,10 % (154.000 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG. Weitere 3,37 % (472.726 Stimmrechte) sind ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
Vor diesem Hintergrund hat Herr Luitwin-Gisbert von Boch-Galhau, Deutschland, uns ergänzend dazu gemäß § 27a Abs. 1 WpHG folgendes mitgeteilt:
a) Die Erhöhung der Stimmrechtsanteile an der Villeroy & Boch AG erfolgte lediglich durch Zurechnung von Stimmrechtsanteilen nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG. Es liegt keine Investition vor, die der Umsetzung strategischer Ziele oder der Erzielung von Handelsgewinnen dient. b) Herr Luitwin-Gisbert von Boch-Galhau beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten 12 Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise an der Villeroy & Boch AG zu erlangen. c) Herr Luitwin-Gisbert von Boch-Galhau strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und/oder Aufsichtsorganen der Villeroy & Boch AG an. Ausgenommen hiervon ist die Ausübung von Stimmrechten in der Hauptversammlung der Villeroy & Boch AG, soweit er aus eigenen und zugerechneten Aktien zur Stimmrechtsausübung berechtigt ist. d) Herr Luitwin-Gisbert von Boch-Galhau strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Villeroy & Boch AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
Die Stimmrechte, die zur Erhöhung seiner Stimmrechtsanteile an der Villeroy & Boch AG geführt haben, sind ihm lediglich gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Hinsichtlich des Stimmrechtserwerbs an der Villeroy & Boch AG wurden daher weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet.
Villeroy & Boch AG, 66693 Mettlach
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
Rückfragehinweis:
Branche: Konsumgüter
ISIN: DE0007657231
WKN: 765723
Index: CDAX, Classic All Share, Prime All Share
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Berlin / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr
München / Freiverkehr
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