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Corona-Schutzunterweisung: LapID unterstützt mit Online-Unterweisung

Corona-Schutzunterweisung: LapID unterstützt mit Online-Unterweisung
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Netphen (ots)

Seit Beginn der Corona-Pandemie muss der Arbeitgeber zusätzliche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten ergreifen. Dazu gehört auch, Coronaschutzmaßnahmen im Rahmen der Arbeitsschutzunterweisung zu vermitteln. LapID bietet dafür seit Kurzem eine digitale Corona-Schulung an.

Seit bald zwei Jahren stellt die Corona-Pandemie die Gesellschaft vor Herausforderungen. Insbesondere Arbeitgeber müssen eine Vielzahl von Maßnahmen ergreifen, um Infektionsrisiken mit dem Coronavirus bei der Arbeit zu minimieren sowie die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten bestmöglich zu bewahren. Dazu sind sie rechtlich verpflichtet. So muss auch im Rahmen der allgemeinen Arbeitsschutzunterweisung über Infektionsrisiken und Sicherheitsmaßnahmen rund um Corona aufgeklärt werden. Mit LapID lässt sich die Unterweisung "Coronaschutz im Betrieb" digital und kontaktlos von zu Hause aus durchführen.

Coronaschutz-Unterweisung: Rechtliche Grundlage

Grundlagen für den allgemeinen Arbeitsschutz in Deutschland sind insbesondere das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die berufsgenossenschaftlichen Vorgaben der DGUV. Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht ist der Arbeitgeber zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten verpflichtet und muss Arbeitsunfällen vorbeugen. In diesem Zusammenhang muss er auch regelmäßige Sicherheitsunterweisungen durchführen (§ 12 Abs. 1 ArbSchG). Mitarbeiter lernen dabei allgemeine sowie arbeitsplatzspezifische Schutzmaßnahmen und werden über potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz aufgeklärt.

Im Kontext der Pandemie ist weiterhin die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) relevant. Diese wurde erst kürzlich vom Bundestag über die Beendigung der epidemischen Lage nationaler Tragweite hinaus verlängert und gilt bis mindestens 19. März 2022. Darin enthalten sind Maßnahmen, die zur Minimierung des Infektionsrisikos beitragen sollen. Gemäß Paragraf 5 Absatz 2 Corona-ArbSchV müssen Beschäftigte so auch im Rahmen der Unterweisung über Gesundheitsgefährdungen im Zusammenhang mit Corona aufgeklärt und über Impfangebote informiert werden. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung verweist in diesem Kontext explizit darauf, dass die Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der SARS-COV-2 Arbeitsschutzstandards zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren ist (§ 2 Abs. 1 Corona-ArbSchV). Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage der Arbeitsschutzunterweisung.

Coronaschutz-Unterweisung flexibel und digital

Um auch unter den aktuellen Umständen Arbeitsschutzunterweisungen rechtssicher, gleichzeitig aber auch kontaktlos, durchführen zu können, bietet LapID eine Coronaschutz-Unterweisung via E-Learning an. Diese können die Beschäftigten individuell zu jeder Zeit bequem von zu Hause aus oder im Betrieb durchführen. Die webbasierte Unterweisung vermittelt in verschiedenen Lernkapiteln unter anderem, wie das Coronavirus übertragen wird, welche Symptome auftreten und wie sich die Mitarbeiter insbesondere am Arbeitsplatz vor einer Infektion schützen können. Je nach Lerntempo beträgt die Bearbeitungszeit zwischen 20 und 30 Minuten. Das Erlernte wird mittels einer kurzen Verständnisprüfung am Ende der Unterweisung abgefragt. Um zusätzlich unternehmensspezifische Inhalte abzubilden, bietet LapID die Möglichkeit, die Unterweisung um ein individuelles PDF-Dokument zu erweitern. In diesem Dokument kann das Unternehmen seinen Mitarbeitern beispielsweise Informationen über lokale Impfangebote, unternehmensspezifische Arbeitsanweisungen zum Umgang mit dem Coronavirus oder die Beratung durch Betriebsärzte mit an die Hand geben.

Das Corona-Modul erweitert das aktuelle Unterweisungsangebot von LapID, das bisher die Fahrerunterweisung nach UVV umfasst. Das neue Modul lässt sich somit schnell und einfach für bereits im LapID System hinterlegte Mitarbeiter freischalten.

Viel Erfahrung im Bereich E-Learning

LapID bietet bereits ein E-Learning-Tool zur Fahrerunterweisung nach UVV an und weiß somit, worauf es bei Online-Unterweisungen ankommt: "Um größtmögliche Entlastung im Unternehmen zu gewährleisten, haben wir ein Termin- und Erinnerungsmanagement entwickelt, welches die Mitarbeiter automatisch via SMS und/oder E-Mail an den nächsten Unterweisungstermin erinnert. Durchgeführte Unterweisungen werden rechtssicher in unserem Kundensystem hinterlegt und dokumentiert. So kann der Kunde im Fall eines Rechtsstreits darlegen, dass er seiner Pflicht nachgekommen ist", schildert Erik Sprenger, Leiter Vertrieb.

Aufwand für Arbeitsschutz nicht unterschätzen

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden: Beispielsweise bei einem Unfall muss das Unternehmen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Häufig wird das Thema jedoch erst angegangen, wenn es zu einem Arbeitsunfall oder Corona-Fall gekommen ist. Regelmäßige Unterweisungen geben somit nicht nur Rechtssicherheit, sondern schützen vor allem die Beschäftigten. "Für viele Unternehmen bedeuten die Arbeitsschutzregelungen rund um Corona eine große Herausforderung und hohen Aufwand. Wir freuen uns darüber, mit unserem E-Learning zur Corona-Unterweisung einen Beitrag leisten zu können, den Arbeitsalltag effizienter und sicherer zu gestalten.", betont Geschäftsführer Jörg Schnermann.

Weitere Informationen finden Sie auf https://info.lapid.de/digital-unterweisen

Über LapID:

Die 2006 gegründete LapID Service GmbH ist führender Anbieter zur Automatisierung von Compliance-Aufgaben im Fuhrpark. Über 3.000 Kunden mit mehr als 300.000 Fahrern vertrauen LapID. Das Unternehmen bietet Lösungen für die gesetzlich verpflichtende Führerscheinkontrolle, UVV-Fahrzeugprüfung sowie Mitarbeiterunterweisungen bequem in einem System. Die Auftragsverarbeitung bei LapID ist durch den TÜV SÜD geprüft, die Unterweisungen via E-Learning ist durch die DGUV zertifiziert.

Pressekontakt:

LapID Service GmbH
Anna Lena Hartmann
Untere Industriestraße 20
57250 Netphen (Siegen)

E-Mail: anna-lena.hartmann@lapid.de
Telefon: 0271 48 972 0

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