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VNW-Direktor Andreas Breitner zur Reform der Grundsteuer: Das Bundesmodell ist ein Irrweg und wird Mieterinnen und Mieter in Mecklenburg-Vorpommern überdurchschnittlich belasten

18/2021

Der Steuerzahlerbund in Mecklenburg-Vorpommern hat die Schweriner Landesregierung aufgefordert, ihre Pläne zur Reform der Grundsteuer zu stoppen. Das Land will nach Angaben von Finanzminister Reinhard Meyer das von der Bundesregierung vorgegebene Modell einer wertabhängigen Grundsteuer umzusetzen.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Wir teilen die Kritik des Steuerzahlerbundes und halten die Übernahme des Bundesmodells in Mecklenburg-Vorpommern für einen Irrweg. Gerade, weil es im Nordosten so große Unterschiede zwischen Stadt und Land gibt, sollte die Landesregierung die Möglichkeit nutzen, ein Modell zu entwickeln, das die Situation vor Ort am besten berücksichtigt.

Es ist für uns unstrittig, dass die Gemeinden und Kommunen wie bisher jährlich rund 200 Millionen Euro an Einnahmen aus der Grundsteuer benötigen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Daran darf nicht gerüttelt werden.

1. Der vom Bundesfinanzministerium unterbreitete Vorschlag wird voraussichtlich dazu führen, dass Grundstücke in teuren Wohngegenden deutlich höher besteuert werden als anderswo. Das wird die Entmischung von Stadtvierteln fördern. Menschen mit mittleren und geringen Einkommen werden sich künftig besonders angesagte Stadtviertel nicht mehr leisten können. Mancher wird sogar sein angestammtes Heim aufgeben müssen.

2. Zudem hat die Hamburger Finanzverwaltung ein vernichtendes Urteil über das Bundesmodell getroffen. Dieser Ansatz sei schwer administrierbar, verfassungsrechtlich bedenklich, fördere die Segregation in den Wohnquartieren und könne fortlaufend zu steigenden Mietnebenkosten führen. Genau dieses Modell will das Schweriner Finanzministerium aber nun zu geltendem Recht machen.

3. Die ostdeutschen Bundesländer werden bei der Reform zudem besonders benachteiligt, sollte das Bundesmodell umgesetzt werden. Schließlich stammen hier die letzten Berechnungen der Grundstückswerte aus den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Das lässt in einigen Regionen eine erhebliche Erhöhung der Grundsteuer befürchten.

Der VNW wirbt für ein reines Flächenmodell und spricht sich dagegen aus, die Grundsteuer als verkappte Vermögenssteuer zu missbrauchen. Mit den Einnahmen aus der Grundsteuer wird die staatliche Infrastruktur finanziert, die jeder gleich nutzt – egal, ob reich oder arm. Allerdings erkennen wir auch an, dass die Einbeziehung eines wertabhängigen Faktors die Kritik an einem reinen Flächenverfahren ausräumen kann.

Aus unserer Sicht wäre es sinnvoll, sich ein Beispiel an Hamburg zu nehmen. In der Hansestadt wird von 2025 an die Grundsteuer mit Hilfe eines sogenannten Fläche-Lage-Modells berechnet. Im Kern basiert die Höhe der Grundsteuer dann auf der Grundstücks- bzw. der Gebäudefläche und der aus dem Mietenspiegel bekannten Lage (normale bzw. gute Lage) des Grundstücks bzw. des Gebäudes. Wohngebäude werden bei der Berechnung der Höhe der Grundsteuer zudem begünstigt.

In Hamburg hat man zudem mit den Betroffenen den Dialog gesucht und gefunden. In Mecklenburg-Vorpommern diktiert beim Thema Grundsteuer die Landesregierung, statt zu kommunizieren. Das ist das Ende von offenem Dialog und Beratung. In Mecklenburg-Vorpommern muss bei der Reform der Grundsteuer eine Landeslösung gefunden werden. Alles, was Bundesminister Scholz dazu plant, benachteiligt den Osten und insbesondere Mecklenburg-Vorpommern."

2021/01/27

Der VNW vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 392 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 742.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,04 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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