Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
VNW-Direktor Andreas Breitner: Hamburgs Grundsteuerreform könnte Vorbild für Schleswig-Holstein sein
43/2021
Der Hamburger Senat hat am Dienstag ein eigenes Modell zur Neuberechnung der Grundsteuer beschlossen, das von 2025 an umgesetzt werden soll. Im Kern handelt es sich dabei um ein sogenanntes Wohnlagenmodell, bei dem neben der Wohnlage der Immobilien die Fläche des Grundstücks und die genutzte Wohn- bzw. Gewerbefläche der Gebäude berücksichtigt werden.
Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):
„Das Gute muss man nicht neu erfinden, sondern kann es auch mal kopieren. Vor allem im norddeutschen Raum. Hamburg zeigt, wie die Reform der Grundsteuer das bezahlbare Wohnen nicht gefährden wird. Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold sollte sich an ihren rot-grünen Senatskolleginnen und Senatskollegen ein Beispiel nehmen und sich am Hamburger Weg orientieren.
Der Hamburger Weg ist nämlich klug, einfach, überzeugend und transparent. Das jetzt vorgelegte Hamburger Modell wird nach unserer ersten Begutachtung dafür sorgen, dass die neue Grundsteuer nicht als Preistreiber für die Wohnkosten in Hamburg wirkt.
Vor allem zeichnet sich das Hamburger Grundsteuermodell durch seine Einfachheit aus. Das sichert, dass die Reform auch wirklich zum 1. Januar 2025 umgesetzt werden kann und die staatlichen Behörden bei der Erhebung der Grundsteuer nicht überfordert werden.
Besonders bedenklich ist die Absicht von Finanzministerin Heinold, das Bundesmodell von Finanzminister Olaf Scholz zu übernehmen. Die Hamburger Finanzverwaltung hat ein vernichtendes Urteil über diesen Reformvorschlag gefällt. Das Bundesmodell sei schwer administrierbar, verfassungsrechtlich bedenklich, fördere die Segregation in den Wohnquartieren und könne fortlaufend zu steigenden Mietnebenkosten führen.
Der schleswig-holsteinische Landesrechnungshof wiederum hat den Finanzbehörden des Landes attestiert, für die Grundsteuerreform nicht gerüstet zu sein. Die Finanzämter seien auf diese umfassende Neubewertung der Immobilien weder technisch noch personell vorbereitet.
Was liegt da näher, als sich anderswo Rat zu holen? Vor allem, wenn in Hamburg ein Modell entwickelt wurde, das einfach umzusetzen ist, die Finanzämter nicht überfordert und dafür Sorge trägt, dass die besonders nachgefragten Wohnquartiere auch künftig für Haushalte mit mittlerem und geringem Einkommen bezahlbar bleiben. Welchen Nutzen hat die häufig zitierte norddeutsche Kooperation der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein, wenn im konkreten Fall die Menschen davon nicht profitieren?
Der VNW hat in der Diskussion über die Reform der Grundsteuer stets für ein reines Flächenmodell geworben und sich dagegen ausgesprochen, die Grundsteuer als verkappte Vermögenssteuer zu missbrauchen. Mit den Einnahmen aus der Grundsteuer wird die staatliche Infrastruktur finanziert, die jeder gleich nutzt.
Allerdings erkennen wir auch an, dass die Lage der Immobilie eine Rolle spielen sollte. Die Einbeziehung eines von der Wohnlage abhängigen Faktors räumt aus meiner Sicht die bislang auch von Finanzministerin Heinold geäußerte Kritik an einem reinen Flächenverfahren aus.
In Hamburg wirkt sich bei der Berechnung der Grundsteuer die Wohnlage der Immobilie, die Wohnnutzung und eine mögliche öffentliche Förderung und der Denkmalschutz mindernd auf deren Höhe aus. So werden beispielsweise öffentlich geförderte Wohnungen im Vergleich zu frei finanzierten Wohnungen entlastet. Das sorgt dafür, dass die soziale Durchmischung von Wohnquartieren nicht gefährdet wird.
Wer bei der Grundsteuerreform seine Einwohnerinnen und Einwohner zu Gewinnern machen will, sollte auf Hamburg blicken. So geht gerechte Steuerpolitik. Zur Nachahmung empfohlen.
2021/03/16
Der VNW vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 394 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 742.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,04 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.
V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de