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VNW-Direktor Andreas Breitner zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes: "Und wieder soll es für die Mieterinnen und Mieter teurer werden."

56/2021

Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung über die umstrittene Novelle des Telekommunikationsgesetzes beraten. Mit dem neuen Gesetz soll die jahrzehntelang bewährte Betriebskostenumlage abgeschafft werden, die bislang Mietern eine kostengünstige TV-Versorgung sowie den dringend notwendigen Glasfaserausbau der kommenden Jahre sichert. Der Bundesrat muss der Novelle noch zustimmen

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Und wieder soll es für die Mieterinnen und Mieter teurer werden. Na toll! Ich setze jetzt auf den Bundesrat. Dort kann diese Gesetzesnovelle noch verändert werden. Die norddeutschen Bundesländer sollten sich an ihre Zusagen halten und für eine Lösung streiten, die den Kabelanschluss für die Mieterinnen und Mieter nicht verteuert und örtliche mittelständische Unternehmen nicht im Regen stehen lässt.

Wir halten es für sinnvoll, ein sogenanntes Opt-out-Recht für jene Mieterinnen und Mietern zu schaffen, die aus der Umlagefinanzierung und Nutzung des Breitbandanschlusses aussteigen wollen. Alle haben dann die freie Wahl. Zugleich sollte Wohnungsunternehmen weiterhin erlaubt sein, bei jenen Mieterinnen und Mietern, die nicht aussteigen wollen, die Kosten für den Kabelanschluss über die Betriebskostenumlage abzurechnen.

Schätzungen zufolge werden bis zu 15 Prozent der Mieterinnen und Mieter die Opt-out-Regelung in Anspruch nehmen. In Norddeutschland beziehen derzeit mehr als 660.000 Mieterhaushalte über in den Wohngebäuden installierte Breitbandnetze eine Fernsehgrundversorgung frei empfangbarer TV-Sender wie ARD, ZDF, RTL oder Pro7.

Die Mieterinnen und Mieter kostet das im Schnitt zwischen fünf und zehn Euro im Monat. Wer von dem Opt-out-Recht Gebrauch machen will, muss mindestens mit einer Verdopplung der Gebühren für einen Kabelanschluss rechnen. Wichtig ist ferner, dass für Wohnungsunternehmen unbillige Härten aufgrund der Opt-out-Option und unzureichender Übergangsfristen vermieden werden. Berechnungen zufolge drohen den Wohnungsunternehmen in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg bei unzureichenden Übergangsfristen Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe.

2021/04/22

Der VNW vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 394 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 742.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,04 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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