Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
VNW-Direktor Andreas Breitner: "Bei den Müll- und den Wassergebühren gibt es in Mecklenburg-Vorpommern ein deutliches West-Ost-Gefälle"
67/2021
Schwerin. In Mecklenburg-Vorpommern müssen Mieterinnen und Mieter im Osten des Landes deutlich höhere Gebühren für Hausmüll sowie Trink- und Abwasser bezahlen als in den westlichen Landesteilen. Das geht aus einer Untersuchung des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) hervor. Als Vergleichsräume wurden die Landkreise sowie die Hansestadt Rostock und die Landeshauptstadt Schwerin betrachtet.
„Der Studie zufolge gibt es bei allen Gebühren ein deutliches West-Ost-Gefälle“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „In den westlichen Landkreisen werden die Mieterinnen und Mieter erheblich weniger zur Kasse gebeten als im Osten Mecklenburg-Vorpommerns. Das zieht sich wie ein roter Faden durch alle Ergebnisse. Dafür mag es Gründe geben, aber diese müssen offengelegt werden. Zum Kassieren gehört auch volle Transparenz!“
Beim Hausmüll müssen im Landkreis Ludwigslust/Parchim für eine 100-Liter-Tonne bei einer wöchentlichen Leerung jährlich 1184,04 Euro bezahlt werden. Im Landkreis Vorpommern-Rügen fallen dagegen 3016,29 Euro an. Den niedrigsten Wert meldet Rostock mit 919,88 Euro. Das könnte aber damit zu tun haben, dass es hier viele Großsiedlungen gibt, die geographisch nah beieinander liegen. Das ermöglicht kürzere Wege und eine effizientere Tourenplanung für Müllfahrzeuge.
Auch beim Gesamtentgelt für Trink- und Abwasser liegen die drei östlichen Landkreise deutlich vor dem Westteil des Landes. Im Landkreis Vorpommern-Rügen liegt der Median bei 5,16 Euro pro Kubikmeter, im Landkreis Nordwestmecklenburg bei 3,94 Euro.
„Die unterschiedliche geographische Lage, die Infrastruktur, die Bevölkerung und die Größe sowie Zusammensetzung der Wohnungsbestände machen einen Vergleich der Landkreise sicher schwierig“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „Dennoch werfen die teils erheblichen Unterschiede Fragen zum Beispiel zur Kalkulation von Personal- und Sachkosten auf.
Die Wohnungswirtschaft stellt weder die Notwendigkeit noch die Höhe von Gebühren grundsätzlich in Frage. Es fällt aber auf, dass in der öffentlichen Debatte ständig über zu hohe Mieten geklagt wird, die Preisentwicklung bei den Gebühren jedoch kaum eine Rolle spielt. Dabei entwickeln sich die Wohnnebenkosten längst zu einer zweiten Miete.
Zwischen 2018 und 2020 stiegen im Landkreis Vorpommern-Rügen die Müllgebühren um 14,7 Prozent und im Landkreis Nordwestmecklenburg um 10,7 Prozent. In den meisten Landkreisen lagen die Gebührensteigerungen deutlich oberhalb der allgemeinen Preissteigerungsrate. Hier ist die öffentliche Hand der Preistreiber, was aber von Politikerinnen und Politiker geflissentlich übersehen wird. Was wir jetzt brauchen und im Interesse der Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler auch einfordern, ist volle Transparenz.
Bei der Diskussion über die richtige Wohnungspolitik im Land dürfen die Gebühren für Müll, Trink- und Abwasser nicht außen vor bleiben. Die im VNW-organisierten Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften tun alles, den Menschen trotz dramatischer Steigerungen bei den Baukosten und den Grundstückspreisen bezahlbaren Wohnraum anzubieten. All diese Anstrengungen bringen aber wenig, wenn der Staat am Ende bei den Gebühren zulangt.“
2021/05/09
Der VNW vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 396 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 750.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,04 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.
V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de