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VNW-Direktor Andreas Breitner: Kommunen dürfen Reform der Grundsteuer nicht zur Erhöhung ihrer Einnahmen nutzen

156/2021

Auch im Nordosten werden im Zuge der Grundsteuerreform Grundstücke neu bewertet. Stichtag sei der 1. Januar 2022, berichtet die Nachrichtenagentur dpa auf Grundlage einer Mitteilung des Schweriner Finanzministeriums. Grundstückseigentümer müssen bis zum 31. Oktober 2022 eine entsprechende Erklärung abgeben. Die Finanzämter würden jedoch zuvor alle Eigentümer anschreiben. Rund 1,2 Millionen Einheiten seien betroffen.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Die sozialen Vermieter halten die Übernahme des Bundesmodells in Mecklenburg-Vorpommern für einen Irrweg. Gerade, weil es im Nordosten so große Unterschiede zwischen Stadt und Land gibt, wäre es besser gewesen, wenn die Landesregierung ein Modell entwickelt hätte, das die Situation vor Ort berücksichtigt.

Die Neuregelung der Grundsteuer im Land wird voraussichtlich dazu führen, dass Grundstücke in teuren Wohngegenden deutlich höher besteuert werden als anderswo. Das wird die Entmischung von Stadtvierteln fördern. Menschen mit mittleren und geringen Einkommen werden sich künftig besonders angesagte Stadtviertel nicht mehr leisten können. Mancher wird sogar sein angestammtes Heim aufgeben müssen.

Besonders ärgerlich ist, dass Mecklenburg-Vorpommern beim Bundesmodell besonders benachteiligt wird. Hier stammen letzten Berechnungen der Grundstückswerte aus den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Ich fürchte, dass in besonders nachgefragten Regionen wie Rostock, Greifswald und in den Urlaubsgebieten die Grundsteuer überdurchschnittlich steigen wird.

Kommunen dürfen Grundsteuer nicht für höhere Einnahmen nutzen

Es ist für uns unstrittig, dass die Gemeinden und Kommunen wie bisher jährlich rund 200 Millionen Euro an Einnahmen aus der Grundsteuer benötigen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Daran darf nicht gerüttelt werden. Allerdings fordere ich die Kommunen zugleich auf, die Reform der Grundsteuer nicht klammheimlich dazu zu nutzen, die Einnahmen für die eigene Haushaltskasse zu erhöhen.

Gerade Kommunen im ländlichen Raum sollten den Standortvorteil ‚günstige Wohnkosten‘ nicht leichtfertig aufgeben. Angesichts der Erfahrungen der Corona-Pandemie, der fortschreitenden Digitalisierung und explodierender Mieten in den größeren Städten überlegen vermehrt jüngere Menschen, sich in ländlichen Regionen niederzulassen. Eine niedrige Grundsteuer sorgt für geringere Wohnkosten und ist daher ein nicht zu unterschätzender Standortvorteil.“

2021/12/29

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 400 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,20 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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