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VNW-Direktor Andreas Breitner: Die neue Heizkostenverordnung verursacht für die Mieterinnen und Mieter zusätzliche Bürokratiekosten von bis zu 90 Euro im Jahr.

8/2022

Schwerin. Die Mieterinnen und Mieter in Mecklenburg-Vorpommern müssen bei ihrer diesjährigen Heizkostenabrechnung mit zusätzlichen Bürokratiekosten rechnen. „Die neue Heizkostenverordnung verpflichtet die Unternehmen, bei fernauslesbaren Messgeräten monatlich die Haushalte über den monatlichen Verbrauch zu informieren“, sagt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). „Im Jahr kommen damit auf die Mieterinnen und Mieter Kosten in Höhe von 60 bis 90 Euro zu. Sollten die Angaben per Post übermittelt werden müssen, liegen die Zusatzkosten sogar bei mehr als 100 Euro.“

Eine Abbestellung dieser Zwangsinformation durch die Haushalte sei nicht möglich, so VNW-Direktor Andreas Breitner. „Die Kosten für Bereitstellung, Druck und Versand der Information sind im Rahmen der Heizkostenabrechnung umlagefähig und gehen zu Lasten der Mieter. Allein bei den sozialen Vermietern in Mecklenburg-Vorpommern sind mehr als 100.000 Haushalte betroffen. Die Änderung der Heizkostenverordnung ist gegen den Rat der Fachleute erfolgt. Jetzt haben wir den Salat. Höher Kosten plus mehr Aufwand gleich viel Ärger. Selten ist so ein Blödsinn in Deutschland Gesetz und damit verpflichtend geworden.“

Abgesehen davon, dass das massenhafte Verschicken von Briefen weder nachhaltig sei noch dem Umweltschutz diene, sei der Verwaltungsaufwand für die sozialen Vermieter enorm, sagt der VNW-Direktor weiter. „Mieterinnen und Mieter, die keine E-Mailadresse haben oder nicht auf ein Anschreiben des Vermieters reagieren, erhalten die Messdaten per Einschreiben. Neben den dafür entstehenden Kosten muss der Aufwand des jeweiligen Messdienstleisters beglichen werden.“

Eine digitale Zustellung sei allerdings nicht viel weniger aufwändig, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner weiter. „Monat für Monat müssen Mailadressen der Mieter aktualisiert, Zustimmungen zur Datenübermittlung eingeholt und die Zugangsnachweise dokumentiert werden. Die im VNW organisierten Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften werben dennoch dafür, dass möglichst viele Mieter den Monatsbericht elektronisch entgegennehmen. Damit lässt sich die unsinnige Umweltbelastung wenigstens ein wenig reduzieren.“

Eine mögliche Lösung, der Berichtspflicht Genüge zu tun und zugleich den Verwaltungsaufwand zu senken bestehe darin, die Daten auf einem nur für die Mieterinnen und Mieter zugänglichen Computerportal zur Verfügung zu stellen, so der VNW-Direktor Andreas Breitner weiter. „Dort könnten die Daten Monat für Monat eingestellt und von den Mieterinnen und Mietern bei Bedarf abgerufen werden. Das würde die Bürokratiekosten auf zehn bis 15 Euro im Jahr begrenzen.“

2022/01/12

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 402 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,20 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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