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Bürgerbeauftragte und VNW: "Wohngeld und Heizkostenzuschuss müssen ohne Hürden ausgezahlt werden“

38/2022

Die Bundesregierung hat jetzt eine deutliche Erhöhung des Heizkostenzuschusses für bestimmte Gruppen in der Gesellschaft beschlossen. Das Geld soll ohne Antrag direkt auf das Konto der Begünstigten überwiesen werden.

Dazu erklären Samiah El Samadoni, Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des schleswig-holsteinischen Landtags, und Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Das ist eine gute Entscheidung der Bundesregierung und wird den Betroffenen rasch helfen. Wir wünschen uns diesen Pragmatismus auch bei der Zahlung von Wohngeld. Auch in diesem Falle könnte den Menschen, die einen Anspruch darauf haben, das Geld monatlich direkt auf ihr Konto überwiesen werden – und zwar, ohne dass erst ein Antrag gestellt und genehmigt werden muss.“

Derzeit beziehen fast 25.000 Haushalte in Schleswig-Holstein Wohngeld. Im Durchschnitt liegt die Höhe des monatlichen Wohngelds bei 181 Euro pro Haushalt.

Wer berechtigt sei, das ließe sich unbürokratisch mit Hilfe der Steuererklärung feststellen, erklären Samiah El Samadoni und Andreas Breitner weiter. Die Finanzämter könnten den Wohngeldstellen jedes Jahr eine aktualisierte Übersicht der Wohngeldberechtigten übermitteln. Dann wäre auch gesichert, dass wirklich alle, die einen Anspruch auf diese staatliche Leistung haben, das Geld erhalten. Zudem würde in den Behörde Arbeit gespart.“

Wissenschaftler gehen davon aus, dass nur jeder Dritte, der einen Anspruch auf die staatliche Unterstützung hat, diese auch erhält. „Viele Menschen wissen gar nicht, dass ihnen das Wohngeld zusteht. Schleswig-Holstein spart so Jahr für Jahr so zu Lasten Bedürftiger mehreren Dutzend Millionen Euro“, erklären Samiah El Samadoni und Andreas Breitner. „Das ist eine unterlassene Hilfeleistung durch den Staat.“

Das Wohngeld sei der direkte Weg, Menschen mit geringem Einkommen unmittelbar und rasch bei den Wohnkosten zu entlasten. „Doch es geht nicht nur darum, das Antragsverfahren für Wohngeld zu vereinfachen. Zugleich müssen die Menschen besser und umfassend aufgeklärt werden. Es gilt, ihnen die Sorge zu nehmen, dass sie erst ihr Gespartes aufbrauchen oder sogar umziehen müssen, wenn sie Wohngeld beziehen. Dem ist nicht so.“

2022/03/16

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 407 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,20 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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