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VNW-Direktor Andreas Breitner: Wohnraumschutzgesetz schützt Mieterinnen und Mieter – Verband unterstützt Vorschlag des SPD-Spitzenkandidaten Thomas Losse-Müller

46/2022

Kiel. Angesichts der schwierigen Lage auf dem Wohnungsmarkt haben die sozialen Vermieter Schleswig-Holsteins den besseren Schutz von Wohnungen gefordert und sich einem Vorschlag des SPD-Spitzenkandidaten für die Landtagswahl, Thomas Losse-Müller, angeschlossen.

„Eine der ersten Amtshandlungen der Landesregierung nach der Wahl am 8. Mai sollte die Verabschiedung eines Wohnraumschutzgesetzes sein“, sagt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). „Mehrere Parteien haben in ihrem Wahlprogramm verankert, mehr für das bezahlbare Wohnen tun zu wollen. Dazu gehört, dass bestehende bezahlbare Wohnungen instandgehalten und nicht vernachlässigt werden.“

Mit Blick auf die sogenannten Hölk-Hochhäuser in Bad Oldesloe, bei denen die verschiedenen Eigentümer ihre Immobilie vernachlässigten, sagte der VNW-Direktor weiter: „Es sind zwar nur einzelne Vermieter, die lediglich die Miete abgreifen und sich sonst kaum um ihre Immobilie kümmern. Aber der Gefährdung von Menschen, die in derartigen Wohnungen leben, muss endgültig ein Riegel vorgeschoben werden. Das ist möglich, indem der Staat die Kontrollpflichten der Kommunen verschärft und sie zugleich mit mehr Befugnissen im Kampf gegen Vermieter von Schrottimmobilien ausstattet.“

VNW-Direktor Andreas Breitner verwies auf ein Gesetz, das seit 1982 in Hamburg gilt. „Diese Gesetz könnte Vorbild sein. Es verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele: Erhaltung und Pflege von Wohnraum sowie Vermeidung und Beseitigung der Zweckentfremdung bestehenden Wohnraums. Das Gesetz enthält mehrere Vorschriften, die verlangen, dass Wohnungen jederzeit ohne erhebliche Beeinträchtigungen und Gefahren genutzt werden können.“

Der VNW-Direktor geht davon aus, dass mit Hilfe einer gesetzlichen Regelung Kommunen auf einfachem Wege Immobilien überprüfen und, sollte eine Vernachlässigung festgestellt werden, den Eigentümer zu einer Instandsetzung verpflichten könnten. „Entscheidend ist, dass vorher nicht aufwändige Gutachten erstellen werden müssen. Viele Schrottimmobilien gäbe es gar nicht, wenn die zuständigen Behörden frühzeitig eingreifen könnten.“

Nach den Worten von VNW-Direktor Andreas Breitner hilft ein Wohnraumschutzgesetz den anständigen Vermietern, die Jahr für Jahr zehntausende Euro in den Erhalt und die Modernisierung ihrer Wohnungsbestände investierten. „Der VNW vertritt die Vermieter mit Werten und mir ist eine Abgrenzung zu den ‚schwarzen Schafen‘ wichtig. Derzeit gibt es für Besitzer von Schrottimmobilien in Schleswig-Holstein, die nur maximalen Profit erwirtschaften wollen, zu viele Schlupflöcher. Wer aber eine Wohnung vermietet, sollte Mindeststandards einhalten müssen.“

2022/04/19

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 405 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,20 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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