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VNW-Direktor Andreas Breitner zur möglichen Solardachpflicht in Schleswig-Holstein: "Der Teufel liegt im Detail. Das bezahlbare Wohnen nicht vergessen."

75/2022

Einem Zeitungsbericht zufolge wollen CDU und Grüne in Schleswig-Holstein die Produktion von Strom aus Wind, Sonne und Biogas bis zum Jahr 2030 fast verdoppeln. Ein Element, um dieses Ziel zu erreichen, ist die Einführung einer sogenannten Solardachpflicht bei Neubauten.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Die sozialen Vermieter unterstützen auch die künftige Landesregierung bei ihren Anstrengungen, die CO-Emissionen zu reduzieren. Dazu gehören selbstverständlich Photovoltaikanlagen auf den Dächern von Wohngebäude.

Allerdings liegt der Teufel wie so oft im Detail. So verstehen sich die im VNW organisierten Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften als Interessenvertreter der Mieterinnen und Mieter, die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind.

Die Klimawende wird auf Dauer ohne gesellschaftlichen Widerstand nur funktionieren, wenn sie nicht nur von den Wohlhabenden bezahlt werden kann. Das bezahlbare Wohnen ist ein genauso wichtiges Gut wie der Schutz des Klimas.

Zudem plädiere ich für Technologieoffenheit. Eine Solardachpflicht führt möglicherweise dazu, dass sich Wohnungsunternehmen notgedrungen darauf konzentrieren und dabei andere, möglicherweise effizientere Wege zu Reduzierung von CO2-Emmissionen, außer Acht lassen.

Ferner hängt die Produktivität von Solarzellen erheblich vom Standort des Wohngebäudes und von der Ausrichtung eines Daches ab. Verschattungen oder eine ungünstige Ausrichtung eines Gebäudes können die Ausbeute an Sonnenenergie deutlich reduzieren.

Zu guter Letzt sind noch viele Fragen zum Umgang mit der gewonnenen Sonnenenergie ungeklärt. Zwar wurde Mieterstrommodelle erleichtert. Aber von einem unbürokratischen Vorgang kann längst keine Rede sein.

Unklar ist auch, ob Hausbesitzer verpflichtet werden, den gesamten Sonnenstrom in das öffentliche Netz einzuspeisen, und inwieweit diese Erträge bei der CO2-Bilanz des Wohnungsunternehmens berücksichtigt werden.

Es reicht nicht, wenn die Koalition eine Solardachpflicht beschließt. Die sozialen Vermieter erwarten, dass auch die damit verbundenen technischen wie ökonomischen Prozesse geklärt werden. Dabei können CDU und Grüne mit unserer Unterstützung rechnen.“

2022/06/21

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 406 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,20 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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