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Eine PR-Aktion des Umweltministers

VNW-Direktor Andreas Breitner:

  1. Fördergeld wäre woanders besser angelegt.
  2. Balkonkraftanlagen amortisieren sich kaum.
  3. Förderprogramm wenig eignet für Mieterinnen und Mieter.

1/2023

Für Photovoltaik-Anlagen am Balkon und Heizungssysteme auf Grundlage erneuerbarer Energien können Schleswig-Holsteiner jetzt Zuschüsse vom Land bekommen. Anträge im Zuge des Förderprogramms «Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger» können vom 16. Januar an online gestellt werden, wie das Umweltministerium am Donnerstag mitteilte. Demnach gibt es für Photovoltaik am Balkon bis zu 200 Euro. Bei Heizungen sind es für Wärmepumpen maximal 2000 Euro, für Solarkollektoranlagen und Biomasseheizungen jeweils bis zu 900 Euro sowie für einen Anschluss an ein Wärmenetz 500 Euro. Maximal 50 Prozent der Gesamtkosten sind förderfähig.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Die am Gemeinwohl orientierten Unternehmen unterstützen alles, was hilft die Emission von Kohlendioxid zu mindern. Insofern ist es sinnvoll, wenn das Kieler Umweltministeriums sich Gedanken darüber macht, wie Mieterinnen und Mieter selbst aktiv werden können.

Allerdings drängt sich bei dem Förderprogramm ‚Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger‘ der Verdacht auf, dass es sich vor allem um eine PR-Aktion des Umweltministers handelt. Das jetzt vorgelegte Förderprogramm ist eine vertane Chance. Das Geld hätte - zumindest aus Sicht jener Menschen, die in Mehrfamilienhäusern leben, anderswo größere Effekte auslösen können.

Auch beim Klimaschutz auf Effizienz achten

Auch bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen muss auf Effizienz geachtet werden. So bringt eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Balkon, für deren Herstellung ja auch nicht unerheblich CO2 emittiert wird, deutlich weniger Ertrag als der Kieler Umweltminister die Öffentlichkeit glauben machen will.

Laut Gesetz ist zudem die maximal erlaubte Leistung eine Anlage pro Jahr auf 600 Watt beschränkt. Ferner reduzieren schon geringe Verschattungen den Ertrag erheblich. Da muss die Frage erlaubt sein, ob eine staatliche Förderung derartiger Anlagen wirklich dem Klimaschutz dient.

Balkonkraftwerke sind (zu) teuer

Abgesehen davon, dass so eine Anlage allein rasch 800 und mehr Euro kostet, sind bei einer Installation einige wichtige Dinge zu beachten, das Ganze noch teurer machen, was der Umweltminister verschweigt. Sie amortisieren sich – wenn überhaupt – erst nach vielen Jahren und sind unwirtschaftlich.

Sogenannte Balkonkraftwerke dürfen zudem nur an dafür geeignete Steckdosen angeschlossen werden, was zu weiteren Kosten führen kann. Da, wo ‚wilde Leitungen‘ gelegt werden, steigen die Brandgefahr und das Risiko technischer Defekte.

Besonders problematisch wird es, wenn bei der Anbringung der Anlage die Fassade des Gebäudes inklusive der Dämmung beschädigt wird., Dadurch können für die Mieterin oder den Mieter erhebliche Rückbaukosten entstehen.

Förderprogramm bietet für Mieterinnen und Mieter wenig Nutzen

Die weiteren am Donnerstag vorgestellten Fördermaßnahmen eigenen sich zudem kaum für Mieterinnen und Mieter in Mehrfamilienhäusern. Der Einbau von Wärmepumpen, die Installation Solarkollektoranlagen und Biomasseheizungen oder der Anschluss an ein Wärmenetz sind für eine Mieterin und einen Mieter allein kaum umsetzbar.

Es wäre dem Klimaschutz mehr förderlich, wenn das Kieler Umweltministerium zusammen mit der Wohnungswirtschaft eine Förderung für wirklich sinnvoll Projekte entwickelt. Quartierslösungen können mit sinnvoll eingesetzten Fördermitteln einen große Einspareffekt hervorrufen.“

05/01/2023

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 407 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,26 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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