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Soziale Vermieter zur Landesförderung für sogenannte Balkonkraftwerke: "Eine Förderung für Besserverdienende“.

VNW-Direktor Andreas Breitner:

  1. Das Fördergeld wäre bei anderen Klimaschutzmaßnahmen, die wirklich einen Effekt auf die Reduzierung der CO2-Emissionen haben, besser eingesetzt.
  2. Es ist fahrlässig, zu verschweigen, dass auf Mieterinnen und Mietern erhebliche Haftungsfolgen zukommen können.
  3. Herausforderungen des Klimawandels sind viel zu ernst, als dass sie für eine populistische Showeinlage missbraucht werden sollten.

10/2023

Von der in Mecklenburg-Vorpommern gewährten Landesförderung für sogenannte Balkonkraftwerke profitieren weiterhin vor allem Hausbesitzer. Wie Umweltminister Till Backhaus (SPD) am Mittwoch im Landtag mitteilte, sind von Eigentümern seit dem Start des zehn Millionen Euro umfassenden Förderprogramms im November etwa 3000 Projekte umgesetzt worden, von Mietern lediglich 400. Die Landesregierung halte allerdings weiter an ihrem Ziel fest, vor allem Mietern die Möglichkeit zu geben, mit Hilfe von Mini-Fotovoltaikanlagen ihre Stromkosten zu verringern und etwas gegen den Klimawandel zu tun, machte der Minister deutlich. Sechs Millionen Euro aus dem Förderprogramm sollen ihnen zugutekommen.

Dazu erklärte Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Es mutet eigenartig an, dass Umweltminister Till Backhaus an einem Förderprogramm festhält, das nachweislich von den Mieterinnen und Mietern im Land mit gutem Grund nicht angenommen wird. Die Förderung entpuppt sich immer mehr als ein Programm für die Besserverdienenden. Das Fördergeld wäre bei anderen Klimaschutzmaßnahmen, die wirklich einen Effekt auf die Reduzierung der CO2-Emissionen haben, besser eingesetzt. Deshalb sollte der Minister ein Einsehen haben und das Programm einstampfen.

Indem der Minister zwar auf die geringeren Stromkosten infolge einer Solaranlage auf dem Balkon verweist, aber verschweigt, dass auf Mieterinnen und Mietern erhebliche Haftungsfolgen zukommen können, verhält er sich fahrlässig. Die Installation einer Solaranlage auf dem eigenen Balkon ist eben nicht so trivial, wie die Politik behauptet. Deshalb empfehlen wir jedem, der eine Solaranlage installieren möchte, zunächst Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen.

Und wenn Hannes Damm von den Grünen auf ein Gerichtsurteil verweist, demzufolge Mieter auch ohne ausdrückliche Zustimmung der Vermieter Kleinanlagen installieren dürften, so lenkt auch er damit von dem eigentlichen Problem ab: Wer haftet, wenn beim Anbringen einer Solaranlage die Fassade des Wohngebäudes geschädigt wird? Wer haftet, wenn eine Solaranlage einen Kabelbrand verursacht?

Die sozialen Vermieter unterstützen die Schweriner Landesregierung bei ihren ehrgeizigen Klimaschutzzielen ohne Wenn und Aber. Allerdings sind die Herausforderungen des Klimawandels viel zu ernst, als dass sie für eine populistische Showeinlage missbraucht werden sollten. Der Umweltminister sollte mit den sozialen Vermietern reden. Ich bin sicher: wir finden ausreichend Projekte, die wirklich dem Klimaschutz dienen und deshalb gefördert werden sollten.“

26/01/2023

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 407 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,26 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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