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VNW-Direktor Andreas Breitner: Kieler Umweltministerium muss Vorgaben für die kommunalen Wärmeplanungen machen

  1. Wenn jede Kommune machen kann, was sie will, droht ein Flickenteppich, der regionale Planungen erschwert.
  2. Wohnungsunternehmen brauchen Planungssicherheit und Leitplanken bei der Wärmewende.
  3. Mangel an Fachpersonal droht das Problem zu verschärfen.

22/2023

Kiel. Die sozialen Vermieter haben das Umweltministerium von Schleswig-Holstein dafür kritisiert, dass es das Thema Wärmeplanung ohne Vorgaben auf die kommunale Ebene delegiert hat.

„Da jegliche Leitplanken fehlen, macht jeder das, was er will und kann“, sagt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), am Rande der Jahresmitgliederversammlung des VNW-Landesverbands Schleswig-Holstein in Kiel. „Eine übergeordnete Linie oder gar eine landesweite Strategie fehlt. Damit droht Stückwerk, das letzten Endes nicht zu regionalen Planungen passt. Das Land entzieht sich seiner Verantwortung.“

Das Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein verpflichtet große und mittelgroße Kommunen zur Erstellung eines Wärme- und Kälteplans. Die ersten Kommunen müssen ihre Wärmepläne dem Umweltministerium bis 2024 vorlegen. Alle anderen haben bis spätesten 2027 Zeit. Der Plan muss ein Konzept beinhalten, wie bis 2045 eine treibhausgasneutrale Wärme- und Kälteversorgung erreicht werden kann.

Nach den Worten von VNW-Direktor Andreas Breitner ist die kommunale Wärmeplanung für die ortsansässigen Wohnungsunternehmen von zentraler Bedeutung. „Eine treibhausneutrale Wärmeversorgung setzt erhebliche Investitionen voraus, die man nicht mal eben aus dem Ärmel schütteln kann. Unsere Unternehmen brauchen Zeit und Planungssicherheit. Ihre Planungen korrespondieren bestenfalls mit denen der Kommune. Wenn aber jeder etwas Eigenes macht, führt das zu Fehlentwicklungen. Deshalb wären einige einheitliche Vorgaben für das Land gut.“

Problematisch sei zudem, dass die Kommunen mit dem Fachkräftemangel allein gelassen werden, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „Das Land macht sich einen schlanken Fuß, wenn es zwar die Einhaltung des Gesetzes kontrollieren will, es für die Kommunen aber kaum möglich ist, entsprechende Fachleute zu finden. Der Verweis auf eine öffentliche Förderung, so wichtig und richtig diese ist, reicht nicht aus.“

VNW-Direktor Andreas Breitner lässt keine Zweifel daran, dass die Erstellung der Wärmepläne zuallererst Aufgabe der jeweilige Kommune ist. „Bei der zentralen Bedeutung, die bei der Energiewende den Wärmenetzen zukommt, ist es unverzichtbar, dass sich das Umweltministerium mehr engagiert.“

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Schleswig-Holstein insgesamt 95 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 170.000 Wohnungen leben rund 400.000 Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den schleswig-holsteinischen VNW-Unternehmen bei 6,30 Euro.

17/02/2023

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 412 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,26 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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