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Soziale Vermieter: Beim Klimaschutz pragmatisch vorgehen und die Bezahlbarkeit von Wohnraum berücksichtigen

  1. Erstes Projekt mit dem Quartiersansatz beweist: Gleiches Klimaschutzziel kann mit mehr oder weniger Aufwand erreicht werden.
  2. Die Machbarkeitsstudie ist eine gute wissenschaftliche Grundlage für die Energiewende: „Follow the science gilt immer!“
  3. Umweltbehörde kann bislang nicht belegen, dass mit den von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen die Klimaschutzziele für 2030 erreicht werden.
  4. Umweltbehörde muss die Kosten für mehr Klimaschutz offen kommunizieren.

41/2023

Hamburg. Hamburgs soziale Vermieter haben den Senat aufgefordert, bei der Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes pragmatisch vorzugehen und die Bezahlbarkeit von Wohnraum für Mieterinnen und Mieter nicht aus den Augen zu verlieren.

„Unsere Mitgliedsunternehmen arbeiten bereits intensiv daran, die CO2-Emissionen deutlich zu reduzieren und bis zum Jahr 2045 die sogenannte Klimaneutralität zu erreichen“, sagt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW).

„Erste Versuche mit dem Quartiersansatz beim Quartier ‚Horner Geest‘ haben gezeigt, dass dort mit erheblich weniger investivem Aufwand die gleiche Reduzierung der CO2-Emission erreicht werden kann, wie wenn jedes einzelne Gebäude zu hohen Kosten umfassend energetisch saniert würde. Dieses Projekt hat uns gezeigt, dass beides geht: Reduktion der CO2-Emission bei geringst möglicher Belastung der Mieter.“

Ziel müsse es daher sein, dass ein Wohnungsunternehmen – sozusagen als zweiten Pfad – die Möglichkeit erhält, auf abgestimmter Grundlage zu belegen, dass es die gesetzlichen Zielvorgaben zur Reduzierung der CO2-Emission erfüllt, und damit von weiteren gesetzlichen Forderungen befreit wird, so VNW-Direktor Andreas Breitner. „Der energetische Quartiersansatz muss daher als zweiter Weg zur Erreichung der Klimaschutzziele in der Gesetzesnovelle berücksichtigt werden.“

Hintergrund der Äußerung von VNW-Direktor Andreas Breitner ist die am vergangenen Freitag zu Ende gegangene Verbändeanhörung im Rahmen der Überarbeitung des Hamburger Klimaschutzgesetzes. Die Wohnungswirtschaft der Hansestadt hat eine Vielzahl von Vorschlägen unterbreitet, wie die Klimaschutzziele des Senats erreicht werden können, ohne die Mieterinnen und Mieter zu überfordern.

„Wir müssen immer die soziale Situation der Menschen mitdenken“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „Wer mit Extremforderungen bei den Menschen für Verunsicherung und Angst, sorgt, der muss sich nicht wundern, wenn sie Klimaschutzmaßnahmen ablehnen.“

Machbarkeitsstudie ist eine gute wissenschaftliche Grundlage

Mit der im Herbst vergangenen Jahres von Wissenschaftlern vorgelegten Machbarkeitsstudie habe man eine gute wissenschaftliche Grundlage, wie die Energiewende in Hamburg sozialverträglich funktionieren kann, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „Wichtig ist es, dass der Senat die Erkenntnisse dieser Studie jetzt auch in sein Handeln integriert. Bislang haben wir allerdings eher den Eindruck, dass diese Erkenntnisse bei der Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes ignoriert werden.“

Man könne sich bei der Bewertung des Klimawandels nicht auf die Wissenschaft berufen, deren Erkenntnisse dann aber bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen hintanstellen, sagt Andreas Breitner. „Follow the science gilt immer“.

Umweltbehörde muss konkret belegen, dass mit ihren Maßnahmen die Klimaschutzziele auch erreicht werden

Der Verbandsdirektor fordert die Umweltbehörde auf, transparent und nachvollziehbar zu belegen, dass die bislang von ihr favorisierten Maßnahmen auch wirklich zur Erreichung der Klimaschutzziele führen. „Schon im vergangenen Jahr konnte nicht nachgewiesen werden, dass die bisherigen Klimaschutzziele mit den Vorgaben der Umweltbehörde erreicht wurden.“

Mit dem Gesetz habe man zwar die Ziele erneut deutlich verschärft, aber beim Instrumentarium nichts verändert. „Die Behörde steht in der Pflicht, nachzuweisen, dass ihre Vorgaben bei den Gebäuden auch wirklich etwas bringen. Bislang sind konkrete, nachprüfbare Zahlen zur Entwicklung im Sektor PHH von der Umweltbehörde nicht zu bekommen. Das erinnert mich ein wenig an das Märchen ‚Des Kaisers neue Kleider‘. Sobald man die Umweltbehörde nach Zahlen fragt, stellt man fest, dass sie nackt da steht.“

Die Umweltbehörde muss die Kosten für mehr Klimaschutz offen kommunizieren

Das Ärgerliche sei, dass in der Wohnungswirtschaft eigentlich alle starten wollen, aber durch ideologisch motivierte, kleinteilige Vorgaben der Behörde behindert würden, sagt der VNW-Direktor. „Aus meiner Sicht sitzen die größten Bremser beim Klimaschutz derzeit in den Büros der Umweltbehörde. Sie klammern sich an ideologische Glaubenssätze, anstatt den Praktikern vor Ort die notwendige Beinfreiheit zu gewähren. Wir könnten bei der Reduzierung von CO-Emissionen schon viel weiter sein. Alternative Konzepte, die kosteneffizienter zu einer vergleichbaren Emissionsreduktion führen, wie die gesetzlichen Vorgaben, dürfen nicht behindert werden.“

VNW-Direktor Andreas Breitner verwies darauf, dass die Umsetzung der gesetzlichen Klimaschutzvorgaben sehr teuer ist, und in letzter Instanz von den Mietern und Eigentümern bezahlt werden muss. „Deshalb brauchen wir keine blumigen Ankündigungen über Fördermittel, sondern konkrete und belastbare Zusagen, in welcher Höhe einzelne Maßnahmen vom Staat gefördert werden. Im Gesetz die Pflichten der Wohnungsunternehmen festzuschreiben, sich bei der staatlichen Förderung aber alle Wege offenzuhalten, ist denjenigen gegenüber, die am Ende die Last tragen müssen, unredlich. Auch bei den Fragen der Kosten hüllt sich die Umweltbehörde bisher in Schweigen.“

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 412 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,26 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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