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VNW-Direktor Andreas Breitner zum SPD-Vorschlag, die Neugründung einer Landeswohnungsgesellschaft zu prüfen

  1. Wohnungsbaugenossenschaften und am Gemeinwohl orientierte Wohnungsgesellschaften leisten vorzügliche Arbeit.
  2. Die Gründung einer Landeswohnungsgesellschaft dauert einige Jahre und bindet erhebliche finanzielle Mittel.
  3. Sinnvoller wäre es, die Bedingungen für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu verbessern.

56/2023

Schleswig-Holsteins Sozialdemokraten haben die Kieler Landesregierung aufgefordert, eine Projektstudie für eine Landeswohnungsgesellschaft in Auftrag zu geben. Zudem müssten die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen für alle Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt wieder in Kraft gesetzt werden. Ferner soll die Landesregierung ein wirksames Wohnraumschutzgesetz verabschieden, um Zweckentfremdung und Verwahrlosung von Wohnraum wo immer möglich wirksam zu unterbinden.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Die sozialen Vermieter haben seinerzeit den Verkauf der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft abgelehnt, weil sich das Land selbst ein Instrument aus der Hand schlug, mit dem es hätte Einfluss auf den Wohnungsmarkt nehmen können. Das lässt sich nicht zurückdrehen.

Die im ganzen Land existierenden Wohnungsbaugenossenschaften und am Gemeinwohl orientierten Wohnungsgesellschaften leisten vorzügliche Arbeit bei der Verwaltung und der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Derzeit liegt die monatliche Nettokaltmiete bei den VNW-Unternehmen im Durchschnitt bei 6,30 Euro pro Quadratmeter.

Die Gründung einer Landeswohnungsgesellschaft dauert einige Jahre und bindet erhebliche finanzielle Mittel, ohne dass in dieser Zeit auch nur eine einzige Wohnung errichtet wird. Das Problem: bezahlbarer Wohnraum wird jetzt benötigt und nicht erst in fünf oder gar zehn Jahren.

So politisch nachvollziehbar die Idee der Neugründung einer Landeswohnungsgesellschaft auch ist: sinnvoller wäre es, die Bedingungen für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu verbessern. Die sozialen Vermieter erkennen an, dass die Landesregierung die Förderung des sozialen Wohnungsbaus erheblich aufgestockt hat.

Ehrlicherweise muss man sagen, dass das angesichts der großen Probleme, mit denen die Wohnungs- und die Bauwirtschaft gerade zu kämpfen haben, nicht reichen wird. Explodierende Baukosten, steigende Zinsen, höhere Klimaschutzanforderungen sind ein Cocktail, der den Unternehmen derzeit den Neubau verleidet.

Insofern ist der Vorschlag weiterer Auflagen wie die Einführung einer Mietpreisbremse oder die Senkung der Kappungsgrenze für die sozialen Vermieter nicht nachvollziehbar. Sie bergen eher die Gefahr, die Unternehmen finanziell zu überfordern. Das ist aber nicht im Sinne der Mieterinnen und Mieter.“

07/05/2023

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 412 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,26 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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