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VNW-Direktor Andreas Breitner: Entscheidung der Karlsruher Richter ist eine Chance

  1. Bundesregierung sollte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Überarbeitung des GEG nutzen.
  2. Soziale Vermieter sind bei der Energiewende vertrauenswürdige Partner.
  3. Beim Klimaschutz dürfen die Mieten nicht außer Acht gelassen werden.

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Das Bundesverfassungsgericht hat vorerst die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundestag gestoppt.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Die Bundesregierung sollte die Entscheidung aus Karlsruhe als Chance begreifen. Als Chance dafür, das Gebäudeenergiegesetz noch einmal gründlich zu überarbeiten und praxistauglich zu machen.

Vor allem aber sollten die Ampel-Parteien bei der notwendigen Transformation der Wohnungswirtschaft die sozialen Vermieter nicht als Gegner, sondern als faire und aufrichtige Partner begreifen.

Wir haben früh auf die Folgen einer Energiewende hingewiesen, die die sozialen Belange der Mieterinnen und Mieter außer Acht lässt und allein den Klimaschutz im Fokus hat.

So unverzichtbar es ist, schädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren: wir werden das Ziel nur erreichen, wenn die Menschen die Kosten der Transformation auch tragen können.

Wer die Menschen verlieret, verliert am Ende auch das Ringen um die Klimaneutralität.“

07/07/2023

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 413 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,41 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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