Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
Soziale Vermieter: Schleswig-Holstein benötigt ein Kompetenzzentrum für die kommunale Wärmeplanung
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- VNW-Direktor Andreas Breitner: Ohne Fachpersonal zur Beratung und Unterstützung ist die kommunale Wärmeplanung nicht umsetzbar.
- Vorbild sollte das Breitbandkompetenzzentrum sein, das die Kommunen im Glasfaserausbau stark unterstützt hat.
- Bei der Fernwärme sind Planbarkeit, Verbindlichkeit und Verlässlichkeit unverzichtbar.
91/2023
Alle Kommunen in Deutschland sollen nach dem Willen der Bundesregierung in den kommenden Jahren Pläne für klimafreundliches Heizen vorlegen. Darin sollen sie angeben, in welchen Straßen eine Fernwärme-Versorgung geplant ist, wo Nahwärme zum Beispiel über Biomasse verfügbar sein wird oder ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Eigentümer sollen so erfahren, ob sie selbst sonst etwa über eine Wärmepumpe für klimafreundliche Heizungen sorgen müssen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss das Bundeskabinett.
Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):
„Die sozialen Vermieter unterstützen den Vorschlag des schleswig-holsteinischen Gemeindetages, ein von den Kommunen getragenes Kompetenzzentrum für die kommunale Wärmeplanung einzurichten.
Die Kommunen stehen in den kommenden Jahren vor einer Herkulesaufgabe, die sie ohne Fachpersonal zur Beratung und Unterstützung nicht erfüllen können.
Vorbild sollte das Breitbandkompetenzzentrum sein, das die Kommunen im Glasfaserausbau sehr stark unterstützt und dazu geführt hat, dass Schleswig-Holstein im Glasfaserausbau dem Bundesschnitt fünf Jahre voraus ist.
Fossilfrei erzeugte Fernwärme ist der beste Weg, Klimaschutzziele zu erreichen
Die sozialen Vermieter sehen in der Lieferung fossilfrei erzeugter Fernwärme den erfolgversprechendsten Weg, die ambitionierten Klimaschutzziele innerhalb kurzer Zeit und zu vertretbaren Kosten zu erreichen.
Für uns spielen die Kosten der Wärmewende ein wichtige Rolle, weil unsere Mieterinnen und Mieter finanziell nicht überfordert werden dürfen.
Die Wohnungswirtschaft muss deshalb fester Bestandteil des Kompetenzzentrums sein, damit von Anfang an bei der Planung und Installation von Fernwärme effizient und sinnvoll zusammengearbeitet werden kann.
Soziale Vermieter fordern bei der Fernwärme Planbarkeit, Verbindlichkeit und Verlässlichkeit
Für die sozialen Vermieter sind bei der Fernwärme drei Dinge essentiell: Planbarkeit, Verbindlichkeit und Verlässlichkeit.
Um die Wärmeversorgung der Wohngebäude zu dekarbonisieren, sind hohe Investitionen seitens der Wohnungsunternehmen nötig. Dazu müssen sie vorher wissen, welche Gebäude an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden – und welche nicht. So werden Fehlinvestitionen verhindert.
Die Politik sollte zudem darüber nachdenken, die Fernwärme einem Gemeinnützigkeitsgebot zu unterlegen. Wie in Dänemark sollte auch hierzulande der Preis für Fernwärme nur den Betrag decken, der für die Herstellung und Verteilung benötigt wird.
Über den Erhalt des Eigenkapitals und die dazu erforderliche geringe Eigenkapitalverzinsung hinausgehende Gewinne dürfen nicht zu Lasten der Mieterinnen und Mieter erwirtschaftet und müssen untersagt werden.“
17/08/2023
Als Anhang: Offener Brief verschiedener Verbände - Kommunale Wärmepläne: Ja zur netzgebundenen Wärmelieferung – unter Bedingungen
Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 418 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,41 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.
V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de