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Soziale Vermieter: Mieten müssen auch über zwei Prozent steigen dürfen

95/2023

Die SPD-Bundestagsfraktion hat in einem Positionspapier eine stärkere Beschränkung von Mieterhöhungen gefordert. In Gegenden mit einem angespannten Wohnungsmarkt sollen sie in drei Jahren um maximal sechs Prozent und zudem nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete steigen dürfen.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Natürlich müssen die Mieten auch über zwei Prozent im Jahr steigen dürfen. Es kann doch nicht sein, dass durch die Inflation von gegenwärtig mehr als fünf Prozent alles teurer wird, die Mieten aber nur unterdurchschnittlich steigen dürfen. Das ist einfache Mathematik, die man eigentlich schon in der Grundschule lernt.

Im Sinne einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung verlangen Wirtschaftsprüfer, dass jährlich mindestens 20 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche in die Instandhaltung investiert werden muss. Rechnet man noch größeren Vorhaben und Modernisierungen hinzu, müssen es mindestens 30 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche sein.

Diese Investitionen müssen aus den Mieteinnahmen erbracht werden. Wer gesetzlich vorschreiben will, diese zu deckeln, belastet vor allem die sozialen Vermieter mit ihren niedrigen und gerade eben auskömmlichen Mieten. Diese Unternehmen haben keinen finanziellen Puffer. Eine Beschränkung von Mieterhöhung geht voll auf ihre Substanz.

Wirtschaftsprüfer errechnen für jedes Unternehmen jährlich die entsprechenden Kennzahlen und weisen in ihren Prüfberichten auf die Notwendigkeit der Investitionen hin. Wenn der Gesetzgeber jetzt Mieterhöhungsmöglichkeiten derart massiv beschränkt, dann bringt er die Geschäftsführer und Vorstände der Unternehmen in eine schwierige Situation.

Leidtragende werden die Mieterinnen und Mieter sein. Deren Wohnungen werden mittelfristig unter mangelnder Instandhaltung leiden. Dieser Substanzverlust macht sich innerhalb weniger Jahre bemerkbar und führt dazu, dass später die Kosten für die Instandhaltung überdurchschnittlich steigen.

Angesichts der Herausforderungen, deren Umsetzung viel Geld kosten wird, ist es völlig unverständlich, die Einnahmemöglichkeiten der Unternehmen zu begrenzen. Auch hier ist die Mathematik eindeutig: Wenn auf der einen Seite mehr Geld ausgegeben werden muss, darf auf anderen Seite, die Möglichkeit, Einnahmen zu generieren, nicht über die Maße beschränkt werden.“

29/08/2023

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 418 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,41 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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