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Soziale Vermieter zur Grundsteuerentscheidung der Landesregierung

VNW-Direktor Andreas Breitner: Die Differenzierung zwischen Wohn- und Gewerbegebäuden ist ein sinnvoller Schritt, wird aber den Geburtsfehler des Bundesmodells nicht beseitigen.

49/2024

Die Schleswig-holsteinischen Kommunen sollen bei der Grundsteuer nach Wohn- und Gewerbegebäuden differenzieren dürfen. Schwarz-Grün will dafür einen Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen übernehmen. „Wir sind schon dabei, eine entsprechende Formulierungshilfe für den Landtag zu erarbeiten, damit das parlamentarische Verfahren zügig beginnen kann“, sagte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) am Dienstag. Nach dem Vorbild von Plänen aus Nordrhein-Westfalen sollen Städte und Gemeinden differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke erheben können.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Das ist eine gute Entscheidung der schwarz-grünen Landesregierung. So wird verhindert, dass infolge der Grundsteuerreform das Wohnen zusätzlich noch teurer wird. Der Landtag muss jetzt zügig das entsprechende Gesetz verabschieden.

Ich fürchte nur, dass der jetzt beschlossene Winkelzug den Schaden, den das Bundesmodell bei der neuen Grundsteuer anrichtet, nicht wirklich heilen kann. Da bei der Berechnung der künftigen Grundsteuer der Bodenrichtwert eine übergroße Rolle spielen wird, müssen Mieterinnen und Mieter, die in angesagten Wohnquartieren leben, mit einer erheblichen Erhöhung der Abgabe rechnen.

Das jetzt geplant Gesetz dürfte lediglich verhindern, dass infolge der Grundsteuerreform die Abgaben für Gewerbeimmobilien zu Lasten von Wohnimmobilien sinken - dass also das Wohnen zusätzlich noch teurer wird.

Ich bleibe dabei: Mit ihrer Entscheidung, das Bundesmodell bei der Grundsteuer anzuwenden, hat sich die Kieler Landesregierung sehenden Auges für ein Modell entschieden, das Segregation fördert und es Menschen mit geringem Einkommen schwerer macht, in besonders nachgefragten Wohngebieten eine bezahlbare Wohnung zu finden.

Die Landesregierung sollte möglichst rasch nach Inkrafttreten der Reform diesen Geburtsfehler beseitigen und die Grundlagen für die Berechnung der Grundsteuer überarbeiten. Vorbild könnte das Hamburger Modell sein, das einfach und unbürokratisch ist - das aber vor allem große Unterschiede zwischen angesagten und weniger angesagten Wohngebieten vermeidet.“

04/06/2024

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 443 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 742.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,41 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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