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Soziale Vermieter zum Schutz vor Umwandlung von Mietwohnungen

VNW-Direktor Andreas Breitner:

  1. Verordnung hilft kurzfristig, bezahlbaren Wohnraum zu sichern.
  2. „Verbieten allein reicht nicht aus“: Kommunen müssen auch Bauland ausweisen und Neubaustrategie entwickeln.

73/2024

Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern können Wohnungen künftig besser vor Umwandlung in Eigentums- oder Ferienwohnungen schützen. Am Dienstag trete eine entsprechende Verordnung des Landes in Kraft, teilte Landesbauminister Christian Pegel (SPD) mit. In sogenannten Milieuschutzgebieten sei dann die Umwandlung genehmigungspflichtig.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Die sozialen Vermieter begrüßen die Verordnung, die aus unserer Sicht vor allem auf die Urlauberzentren zielt. Wir erleben, dass bezahlbarer Wohnraum in den Feriengebieten kaum mehr zu bekommen ist und der Neubau unter dem Mangel an bezahlbaren Grundstücken leidet. Sinnvoll wäre es daher, wenn in den sogenannten Milieuschutzgebieten auch der Neubau und nicht nur die Umwandlung von Ferienwohnungen eingeschränkt wird.

Wir wissen, dass für viele Ort an den Küsten und der Mecklenburgischen Seenplatte die Einnahmen aus dem Tourismus überlebenswichtig sind. Das gilt es immer zu berücksichtigen. Allerdings klagen Hotels und Unternehmen verstärkt, dass Arbeitskräfte keinen bezahlbaren Wohnraum mehr finden. Insofern ist die Einschränkung sinnvoll.

‚Verbieten’ allein reicht allerdings nicht aus. Daher sollte die Umsetzung der Verordnung von den Kommunen durch das Anlegen einen Bodenkatasters und einer Neubaustrategie ergänzt werden. Kommunen, die bezahlbare Grundstücke bieten, können auch damit rechnen, dass auf diesen bezahlbarer Wohnraum errichtet wird.“

28/07/2024

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 443 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 709.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,59 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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