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Hamburgs soziale Vermieter zum Balkonunglück in Langenhorn

80/2024

Hamburgs soziale Vermieter haben darauf hingewiesen, dass ein Balkonabbruch wie in Langenhorn ein bedauerlicher und fürchterlicher Einzelfall ist.

„Unsere Anteilnahme gilt der Familie des jungen Menschen, der infolge des Unglücks verstorben ist“, erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). „Der Tod ist tragisch und die Umstände lassen einen schaudern. Ich kann verstehen, wenn der eine oder andere Mieter in den kommenden Tagen und Wochen mit einem mulmigen Gefühl den Balkon betritt.“

Allerdings sei so ein Unglück außerordentlich ungewöhnlich, auch wenn die Ursache noch nicht gefunden sei, so VNW-Direktor Andreas Breitner weiter. „Ich möchte den Mieterinnen und Mietern unserer Mitgliedsunternehmen daher die Angst nehmen, dass ihnen etwas Ähnliches passieren könnte. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Mitgliedsunternehmen nehmen die sogenannte Verkehrssicherungspflicht sehr ernst.“

Der Aufwand, den VNW-Unternehmen zusammen mit professionellen Stellen betreiben würden, sei sehr hoch, so Andreas Breitner. „Turnusmäßig wird der Zustand von Gebäuden und Bauteilen überprüft und dokumentiert - Balkone eingeschlossen.“ Dazu gehöre eine regelmäßige Sichtprüfung genauso wie die Reparatur von Schäden. Im vergangenen Jahr investierten Hamburgs VNW-Unternehmen rund 407 Millionen Euro in die Instandhaltung ihrer Wohngebäude.

Die Verkehrssicherungspflicht verpflichte Hauseigentümer, „alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Gefahren für Dritte von ihrem Grundstück oder ihrer Immobilie abzuwenden“, sagt Andreas Breitner. Zwar gebe es für diese Pflicht kein spezielles Gesetz. Allerdings würden allgemeine Rechtsgrundsätzen gelten, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert seien.„Im Kern geht es darum, dass ein Wohnungsunternehmen dafür Sorge tragen muss, dass von seinen Wohngebäuden keine Gefahren für andere ausgehen.“

Das Problem bestehe darin, dass in der Realität trotz regelmäßiger Kontrollen und Überprüfungen derartige Unglücksfälle nicht ganz ausgeschlossen werden könnten, so der VNW-Direktor. Verdeckten Baumängeln auf die Spur zu kommen, sei fast unmöglich - vor allem, wenn ein Gebäude schon viele Jahre stehe. „In Deutschland gibt es mehrere Millionen Balkone. Jeden einzelnen regelmäßig - und über die ohnehin zu beachtenden Verkehrssicherungspflichten hinausgehend - aufwändig zu kontrollieren, ist schier unmöglich und nicht bezahlbar.“

Eine spezielle Prüfpflicht lehnt der VNW ab. „Diese ist aufwändig und teuer“, sagt der VNW-Direktor. „Aufwändig, weil die Unternehmen Besichtigungstermine mit den Mieterinnen und Mietern vereinbaren müssen und teuer, weil der Aufwand auf die Miete umgelegt werden müsste.“

Hinzu kommen Grenzen der Prüfung: „In dem Moment, wo wir verwendetes Baumaterial zur Prüfung anbohren müssen, zerstören wir möglicherweise Sicherheit und schaffen neue Risiken.“

21/08/2024

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 443 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 709.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,59 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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