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Soziale Vermieter: Wir brauchen einen gesetzlich abgesicherten Vorrang für den Bau bezahlbarer Wohnungen

Von Januar bis Ende August dieses Jahres wurden einem Bericht des Hamburger Abendblatts zufolge in Hamburg 2868 Wohnungen genehmigt – ein Rückgang um 15 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Im Vergleich zum Jahr 2022 liegt der Rückgang bei 52 Prozent.

88/2024

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Auch wenn erfahrungsgemäß die Genehmigungszahlen im vierten Quartal eines Jahres steigen, so belegen die aktuellen Angaben die seit längerem befürchtete Entwicklung. Hohe Baukosten, gestiegene Zinsen und ausufernde Bürokratie machen es derzeit schwierig, neue, bezahlbare Wohnungen zu errichten.

Das zu beklagen, reicht nicht aus. Deshalb fordern die sozialen Vermieter, den Bau bezahlbarer Wohnungen zum überragenden öffentlichen Interesse zu erklären. Wir brauchen Vorfahrt für den Wohnungsbau.

Die Bundesregierung muss die Errichtung bezahlbarer Wohnungen Vorrang einräumen und diese als ‚überragendes öffentliches Interesse‘ behandeln. Notwendig ist eine entsprechende Generalklausel im Baurecht.

Vorbild sollte das Erneuerbare-Energien-Gesetz sein. Dort bestimme die Generalklausel beispielsweise, dass die Errichtung von Windrädern im überragenden öffentlichen Interesse liegt und bei der Abwägung mit anderen Interessen bevorzugt wird. Genau das brauchen wir jetzt für den Bau von bezahlbaren Wohnungen.“

26/09/2024

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 443 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen vermieteten und verwalteten 775.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,59 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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