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Soziale Vermieter begrüßen Überarbeitung der Hamburgische Bauordnung

Die Pressemitteilung in Kurzfassung

VNW-Direktor Andreas Breitner begrüßt die Novellierung der Hamburgischen Bauordnung, die Bürokratie abbaut und Modernisierung vorantreibt. Positiv bewertet werden der erweiterte Bestandsschutz bei Umbauten, die Erleichterung neuer Bau- und Wohnformen sowie der Wegfall der Stellplatzpflicht. Der "Hamburg Standard" wird als kostenreduzierte Bauweise begrüßt. Zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren wird eine Vollständigkeitsfiktion vorgeschlagen, die Verzögerungen durch wiederholte Nachforderungen vermeiden soll. Die Vermieter plädieren für eine Ausweitung der Genehmigungsfreistellung, wie sie in der Musterbauordnung vorgesehen ist, um mehr Wohnungen schneller errichten zu können. Insgesamt wird die Reform als positives Signal für den Wohnungsbau in Hamburg gesehen.

100/2024

1. Senat hat die Probleme der ausufernden Bürokratie verstanden.

2. In den Genehmigungsverfahren sollte eine Vollständigkeitsfiktion eingeführt werden.

3. Die Genehmigungsfreistellung sollte – wie in der Musterbauordnung – weiter gefasst werden.

Der Hamburger Senat hat am Dienstag der Neufassung der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) zugestimmt. Das Bauen in Hamburg werde damit leichter, erklärte Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein. Baugenehmigungen würden schneller als bisher erteilt. Für bestimmte Gebäude reiche lediglich eine Bauanzeige. Auch Umbauten im Bestand seien einfacher umzusetzen. Gleichzeitig passe Hamburg viele Regelungen der Musterbauordnung an.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Die sozialen Vermieter begrüßen die umfangreiche Novellierung der Hamburgischen Bauordnung. Hamburg hält Wort und treibt die Modernisierung der Regelungen entschieden voran. Das zeigt, dass der Senat die Probleme der ausufernden Bürokratie verstanden hat.

Ausdrücklich begrüßen wir, dass der Bestandsschutz für Gebäude bei einem Umbau oder einer Nutzungsänderung ausgeweitet wird. Gerade dieser Umbau ist nach den bisherigen Regelungen ausgesprochen kostenintensiv. Ob auf Grund des ausgeweiteten Bestandsschutzes jedoch in erheblichem Umfang zum Beispiel Büros zu Wohnungen umfunktioniert werden, wird sich erst in der Praxis zeigen müssen.

Ebenso als positives Signal werten wir die Absicht, neue Bau- und Wohnformen zu erleichtern, indem Wohngebäude auch dann eine Genehmigung erhalten, wenn wenn sie nicht alle Bauvorschriften erfüllen.

Die praktische Umsetzung wird sich bald erproben lassen, wenn die ersten Baugenehmigungen für Wohngebäude im sogenannten 'Hamburg Standard' beantragt werden. Der 'Hamburg Standard' wird derzeit im Rahmen der Initiative zum kostenreduzierten Bauen erarbeitet und spiegelt die Hamburger Auslegung des Gebäudetyps E wider.

Gebäudetyp: einfach und erleichtert – nicht experimentell

Zu Gebäudetyp E ist aus unserer Sicht allerdings klarzustellen, dass darunter in der aktuellen Fachdiskussion keine experimentelle Bauweise außerhalb geltender Regeln und Richtlinien gemeint ist, sondern die Orientierung am unteren Bereich der möglichen Ausführungen innerhalb der geltenden Regelwerke. Der Buchstabe E steht insoweit für einfach und erleichtert – nicht für experimentell.

Der seit langem bestehende Wegfall der Stellplatzpflicht trägt erheblich zur Kostensenkung bei Wohngebäuden bei, da gerade Tiefgaragen sehr hohe Kosten verursachen. Wir begrüßen aus dem gleichen Grund, dass Wohngebäude künftig von der Verpflichtung, einen Mobilitätsnachweis zu erbringen, ebenso ausgenommen bleiben, wie aktuell noch von der Stellplatzpflicht.

Bei dieser wird die beabsichtigte Entlastungswirkung allerdings häufig durch Anforderungen der Bezirke konterkariert, die sich - auf das einzelne Bauvorhaben bezogen - vorbehalten, dennoch Stellplätze zu fordern.

Eine sogenannte Vollständigkeitsfiktion einführen

Was die Genehmigungsfristen in den verschiedenen Verfahren angeht, so haben bisherige Erfahrungen gezeigt, dass sich die Bearbeitung bis zur Erteilung der Genehmigung insbesondere infolge stückweiser und zeitlich auseinandergezogener Nachforderungen der Bauprüfabteilungen trotzdem sehr lange hinziehen können.

Deshalb ist es für eine wirksame Beschleunigung der Genehmigungsverfahren aus unserer Sicht unabdingbar, dass innerhalb einer angemessenen Frist nach Eingang der Unterlagen durch die Bauaufsichtsbehörde eine Vollständigkeits-Bestätigung erteilt wird.

Sind die Unterlagen unvollständig oder mangelhaft muss innerhalb der gleichen Frist eine Nachforderung erfolgen, in der die fehlenden Unterlagen oder Mängel abschließend benannt werden. Anknüpfend an diese Verpflichtung ist im Hinblick auf die Bauvorlagen eine sogenannte Vollständigkeitsfiktion einzuführen, die dann eintritt, wenn dem Bauherrn innerhalb der Frist die Vollständigkeit nicht bestätigt wird oder wenn er innerhalb der Frist nicht zur Einreichung fehlender Unterlagen bzw. zur Behebung von Mängeln aufgefordert wird. Die Berliner Bauordnung enthält beispielsweise ein Modell für eine solche Vollständigkeitsfiktion.

Die Verzögerungen im Genehmigungsverfahren, die bisher durch die wiederholte Verschiebung des Beginns der Genehmigungsfrist regelmäßig entstehen, können nur durch eine verpflichtende Vollständigkeitsprüfung und Bestätigung oder eben eine Vollständigkeitsfiktion verhindert werden. Wir bitten dringend darum, eine solche Regelung ergänzend in die Genehmigungsverfahren aufzunehmen.

Genehmigungsfreistellung ausweiten

Die Begrenzung der Freistellungsoption auf wenige Anwendungsfälle leuchtet nicht ein. Die Musterbauordnung sieht hierfür einen deutlich ausgeweiteten Anwendungsbereich vor, der ggf. auch im Wohnungsbau dazu beitragen kann, dass Wohnungen in größerer Zahl und in kürzerer Zeit als bisher errichtet werden.

Da es bei dem Genehmigungsfreistellungsverfahren keinen Genehmigungsbescheid gibt, sollte die Bauaufsicht dem Bauherrn auf seinen Antrag hin allerdings eine geeignete Bescheinigung ausstellen, damit er bei Bedarf die Legalität des Gebäudes zum Zeitpunkt der Errichtung nachweisen kann.

29/10/2024

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 443 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 775.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,59 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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