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RED II wird für alle Hersteller ab August Pflicht!
ONEKEY veröffentlicht erweiterte Produkt Cybersicherheits Plattform mit RED II Cybersicherheits-Assessment

Düsseldorf (ots)

Die neuen RED II EN18031 Anforderungen stellen die Hersteller vor neue Herausforderungen. Die ONEKEY Plattform vereinfacht dazu die Cybersicherheitsprüfungen.

Mit der kürzlich veröffentlichten Durchführungsentscheidung EU 2025/138 hat die Europäische Union neue harmonisierte Standards der EN 18031-Serie eingeführt, die die Cybersicherheitsanforderungen für Geräte mit Funkschnittstellen gemäß der Radio Equipment Directive (RED II) präzisieren. Das Düsseldorfer Cybersecurity-Unternehmen ONEKEY bietet mit ihrer Product Cybersecurity & Compliance Platform (OCP), Expert Consulting Services und spezifischen Assessments eine ganzheitliche Lösung, mit der Hersteller ihre Produkte gemäß RED-Normen auf eventuelle Sicherheitslücken prüfen können. Diese Prüfung erstreckt sich von Erstellung und Management einer Software Bill of Materials (SBOM) über das durch RED II zwingend vorgeschriebene Schwachstellen-Management bis hin zum Compliance Wizard von ONEKEY. Dieser verknüpft eine automatische technische Cyber-Sicherheitsprüfung mit einem virtuellen Assistenten für ein vereinfachtes Assessment der technischen Produkt Cyber-Compliance. Die dabei entstehende Dokumentation hilft den von der EU geforderten Nachweispflichten in Bezug auf Cybersicherheit nach den verschiedenen RED-Normen gerecht zu werden.

Sicherheit für vernetzte Geräte mit Funk

Im Einzelnen geht es aktuell um die drei folgenden Bereiche des RED 18031 Standards*:

  • EN 18031-1:2024 (Sicherheit für Geräte mit Funk, die mit dem Internet verbunden sind; hier spielen sowohl die ONEKEY Product Cybersecurity Platform (OCP) als auch ergänzend die Beratungsleistungen eine maßgebliche Rolle),
  • EN 18031-2:2024 (Sicherheit für IoT-Geräte, Spielzeug, Wearables und Kinderbetreuungs-Funkgeräte, die besondere Schutzmaßnahmen erfordern ist vor allem ein Beratungsthema),
  • EN 18031-3:2024 (Sicherheit für Geräte mit Funk, die virtuelle Währungen verarbeiten und für die daher erhöhte Sicherheitsanforderungen gelten; wiederum ein Beratungsthema).

Mit der Harmonisierung der EN 18031-Reihe können Hersteller von der Konformitätsvermutung profitieren, das heißt, ihre Produkte gelten als konform mit den RED-Cybersicherheitsanforderungen, wenn sie die jeweiligen Normen vollständig einhalten und darüber eine Selbstdeklaration abgeben. Dies erleichtert den Marktzugang innerhalb der EU erheblich - sofern die Standards lückenlos umgesetzt und Nachweise darüber erbracht werden.

"Diese Nachweise zu erbringen ist mit unserer Product Cybersecurity & Compliance Platform erheblich leichter geworden", erklärt Jan Wendenburg, CEO von ONEKEY. Er erklärt die Strategie seines Unternehmens: "Wir erweitern und aktualisieren permanent unsere automatisierte Cybersicherheitsprüfung mit neuen Standards. Dazu gehören neben RED II beispielsweise auch IEC62443-4-2, ETSI 303645, der EU Cyber Resilience Act CRA und andere internationale Standards wie UK PSTI, Sigapore CLS etc."

Nutznießer der RED-Harmonisierung sind die Verbraucher, weil die Standards den Schutz vor Cyberangriffen, Datenmissbrauch und unsicheren Geräten erhöhen. Ob smarte Türklingeln, vernetztes Spielzeug oder Kryptowährungs-Wallets - die RED-Regularien sind geeignet, mehr Vertrauen in einer zunehmend digitalisierten Welt zu schaffen, heißt es bei ONEKEY.

RED II Assessment nach EN 18031-1/-2/-3 als Beratungsleistung

Für alle Unternehmen steht auch das Assessment durch die ONEKEY Experten gemäß EN 18031-1, -2 und -3 zur Verfügung. Es beginnt mit einem interaktiven Workshop, in dem die RED-Anforderungen verständlich erläutert werden. Eine strukturierte Ist-Zustandsaufnahme mithilfe von Interviews und Fragebögen, analysiert im Anschluss die aktuellen Prozesse, Dokumentationen und Softwareentwicklungspraktiken des Unternehmens.

Das Ergebnis ist ein detaillierter Report, der bestehende Gaps, also Abweichungen von den Normanforderungen, aufzeigt und konkrete Empfehlungen zur Behebung liefert. Darauf aufbauende Consulting-Services, wie zum Beispiel die Konzeptausgestaltung und Umsetzungsbegleitung, unterstützen Unternehmen gezielt auf dem Weg zur vollständigen RED-Compliance. Durch die Kombination aus technischer Analyse, Interviews mit Schlüsselpersonen und fokussierter GAP-Analyse entsteht eine klare Roadmap zur Erreichung der Compliance.

Hintergründe zur Entstehung der RED-Standards

Die Funkanlagenrichtlinie (Radio Equipment Directive, RED, 2014/53/EU) wurde erstmals 2014 verabschiedet und trat 2016 in Kraft, wobei sie die vorherige R&TTE-Richtlinie (Radio and Telecommunications Terminal Equipment Directive) von 1999 ablöste. Diese war ein erster Schritt, um einheitliche Standards für Funk- und Telekommunikationsgeräte zu schaffen. Sie legte Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) fest und führte die CE-Kennzeichnung als Nachweis der Konformität ein.

Nach Inkrafttreten von RED im Jahr 2016 wurde schnell klar, dass die Digitalisierung neue Herausforderungen mit sich brachte. Die explosionsartige Verbreitung von IoT-Geräten - von smarten Thermostaten bis hin zu vernetztem Spielzeug - machte die Anfälligkeit dieser Technologien für Cyberangriffe deutlich. 2019 begann die EU-Kommission, Rechtsakte vorzubereiten, um Mindestanforderungen an die Cybersicherheit von Funkgeräten einzuführen. Dieser Prozess wurde durch die Verabschiedung des Cybersecurity Act (EU 2019/881) unterstützt, der ein Rahmenwerk für die Zertifizierung von IT-Sicherheit schuf. Ein wichtiger Meilenstein war die Einführung der Delegierten Verordnung 2022/30 (RED II), um spezifische Cybersicherheitsanforderungen für Funkgeräte festzulegen.

Der Durchführungsbeschluss EU 2025/138 von Anfang 2025 markiert den vorläufigen Höhepunkt dieser Entwicklungen. Sie führt die harmonisierten Standards EN 18031-1, EN 18031-2 und EN 18031-3 ein, die spezifische Cybersicherheitsanforderungen für verschiedene Gerätekategorien definiert.

* https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ%3AL_202500138

ONEKEY ist Europas führender Spezialist für Product Cybersecurity & Compliance Management und Teil des Investmentportfolios von PricewaterhouseCoopers Germany (PwC). Die einzigartige Kombination der automatisierten ONEKEY Product Cybersecurity & Compliance Platform (OCP) mit Expertenwissen und Consulting Services bietet schnelle und umfassende Analyse, Unterstützung und Management zur Verbesserung der Produkt Cybersecurity und Compliance vom Produkt Einkauf, Design, Entwicklung, Produktion bis zum End-of-Life.

Kritische Sicherheitslücken und Compliance-Verstöße in der Geräte-Firmware werden durch die KI-basierte Technologie innerhalb von Minuten vollautomatisch im Binärcode identifiziert - ohne Quellcode, Geräte- oder Netzwerkzugriff. Durch die integrierte Erstellung von "Software Bill of Materials (SBOM)" können Software-Lieferketten proaktiv überprüft werden. "Digital Cyber Twins" ermöglichen die automatisierte 24/7 Überwachung der Cybersicherheit auch nach dem Release über den gesamten Produktlebenszyklus.

Der zum Patent angemeldete, integrierte Compliance Wizard(TM) deckt bereits heute den EU Cyber Resilience Act (CRA) und Anforderungen nach IEC 62443-4-2, ETSI EN 303 645, UNECE R1 55 und vielen anderen ab.

Das Product-Security-Incident-Response-Team (PSIRT) wird durch die integrierte, automatische Priorisierung von Schwachstellen effektiv unterstützt und die Zeit bis zur Fehlerbehebung deutlich verkürzt.

International führende Unternehmen in Asien, Europa und Amerika profitieren bereits erfolgreich von der ONEKEY Product Cybersecurity & Compliance Platform (OCP) und den ONEKEY Cybersecurity Experten.

Pressekontakt:

Weitere Informationen: ONEKEY GmbH,
Sara Fortmann, E-Mail: sara.fortmann@onekey.com,
Kaiserswerther Straße 45, 40477 Düsseldorf, Deutschland,
Web: www.onekey.com

PR-Agentur: euromarcom public relations GmbH,
Mühlhohle 2, 65205 Wiesbaden, Deutschland,
E-Mail: team@euromarcom.de, Web: www.euromarcom.de

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