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Studie zeigt: E-Government-Gesetz verzeichnet erste Erfolge
Gemeinsame Studie von Materna und der Hochschule Harz

Dortmund (ots)

Der Fachbereich Verwaltungswissenschaften der Hochschule Harz und der IT-Dienstleister Materna GmbH haben eine bundesweite Studie zum Stand der Umsetzung des E-Government-Gesetzes durchgeführt. Die Ergebnisse werden erstmals am 18. März 2015 auf der CeBIT vorgestellt. Das E-Government-Gesetz des Bundes zielt darauf ab, administrative Hindernisse abzubauen und die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern. Die Studie zeigt, dass sich die Mehrheit der befragten Verwaltungen bereits umfassend mit den Anforderungen des E-Government-Gesetzes auskennt. Bis zur vollständigen Umsetzung der geplanten Vorhaben ist es jedoch noch ein langer Weg. Vielen Ideen stehen zu geringe Personal- und Finanzressourcen entgegen. Mehr als 100 Teilnehmer aus Bund, Ländern und den 300 größten Städten Deutschlands haben an der Online-Studie teilgenommen. Abgefragt wurden die Kategorien Kenntnisstand und Verortung, Voraussetzungen, Erwartungen und Herausforderungen sowie Perspektiven. Die Ergebnisse können kostenfrei unter http://www.egovg-studie.de angefordert werden.

Das E-Government-Gesetz in der öffentlichen Verwaltung

Der Weg von E-Government in die deutschen Verwaltungen ist lang und manchmal zäh. Neben zahlreichen organisatorischen, technischen und gesellschaftlichen Problemen sind es auch immer wieder rechtliche Restriktionen und Defizite, die rasche Erfolge behinderten. Der Bund hat mit dem E-Government-Gesetz entscheidende Impulse gesetzt, die den Einsatz technischer Lösungen ermöglichen, fördern und verbindlich vorschreiben. Der Gesetzgeber nimmt zunächst nur die Bundesverwaltungen in die Pflicht, gibt aber auch Anstöße für die Verwaltungen auf Landes- und Kommunalebene.

Das E-Government-Gesetz soll die elektronische Verwaltungsarbeit in der deutschen Behördenlandschaft fördern. Dadurch soll das Gesetz Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, einfache, zielgruppenorientierte, nutzerfreundliche und effiziente elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Das E-Government-Gesetz schafft damit Voraussetzungen für zeit- und ortsunabhängige Verwaltungsdienste. Wie das bereits in der Praxis funktioniert, zeigt der seit wenigen Monaten nutzbare Online-Antrag für Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister. Bürger und Unternehmen können ihre Anträge online stellen, sich elektronisch ausweisen und bezahlen sowie elektronisch mit der bearbeitenden Behörde, dem Bundesamt für Justiz, kommunizieren.

Die repräsentative Studie zum E-Government-Gesetz ermittelte die Voraussetzungen, Auswirkungen und Reaktionen auf das Bundesgesetz für alle drei Verwaltungsebenen und leitet aus den Ergebnissen Handlungsempfehlungen ab. Die empirischen Studienergebnisse lassen keinen Zweifel daran, dass es bis zur vollständigen Umsetzung der Ziele noch ein langer Weg ist.

Zusammenfassung der Kernergebnisse

   - Rund drei Viertel (74 Prozent) der Befragten gaben an, dass sie 
     sich ausreichend über das E-Government-Gesetz des Bundes 
     informiert fühlen. Der hohe Kenntnis- und Informationsstand 
     be-scheinigt, dass die gesetzlichen Verpflichtungen in den 
     Köpfen der Verwaltung angekommen sind.
   - Hingegen messen sowohl Landes- als auch Kommunalbehörden dem 
     Gesetz eine geringe Bedeutung für ihre eigene Institution bei. 
     Nur 10 Prozent der Behörden meint, vom E-Government-Gesetz 
     direkt betroffen zu sein.
   - Trotz ihrer vermeintlich geringen Betroffenheit sind die 
     Kommunen bei der Umsetzung von E-Government-Angeboten wesentlich
     weiter als die Landesverwaltungen. Der elektronische Zugang zur 
     Verwaltung für Bürger und Unternehmen (56 Prozent), 
     elektronische Formulare (54 Prozent) sowie elektronische Amts- 
     und Verkündigungsblätter (38 Prozent) sind schon in zahlreichen 
     Verwaltungen vorhanden.
   - Erfreulich hoch sind die Planungsziele, die sowohl im Landes- 
     als auch im Kommunalbereich bestehen. Besonders die Eröffnung 
     eines De-Mail-Zugangs (46 Prozent), die Umsetzung eines 
     elektronischen Identitätsnachweises (38 Prozent) sowie die 
     elektronische Bezahlfunktion (40 Prozent) stehen dabei im Fokus.
   - Sowohl die Bundes- und Landesbehörden (66 Prozent) als auch 
     kommunale Behörden (50 Prozent) sehen den größten Mehrwert für 
     die Verwaltung in der elektronischen Akte. Bei 44 Prozent der 
     Behörden ist die Umsetzung allerdings ein langfristiges Ziel, da
     ihnen zentrale Voraussetzungen, wie personelle Ressourcen und 
     finanzielle Mittel, fehlen.
   - An zweiter Stelle stehen bei Bund und Ländern die elektronischen
     Formulare (48 Prozent), bei den Kommunen die elektronischen 
     Bezahlmöglichkeiten (56 Prozent).
   - Das Bundesgesetz wird als wichtiges Signal für die weitere 
     Digitalisierung betrachtet. Jedoch erachten die befragten 
     Behörden dafür mehr Fachpersonal (87 Prozent) und finanzielle 
     Unterstützung (85 Prozent) als wichtig bzw. sehr wichtig. 
     Kommunen wünschen sich besonders Unterstützung durch die 
     Bundesländer in Form von eigenen Landesgesetzen und die 
     Bereitstellung von technischen Basiskomponenten.

Pressekontakt:

Materna GmbH
Heike Abels
Tel. +49 231 5599-437
E-Mail: Heike.Abels@Materna.de
http://www.materna.de/presse

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