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EEG 2021 im Bundestag: Etwas Licht, zu viel Schatten - Solares Ausbautempo nur hal so schnell wie erforderlich

Etwas Licht, zu viel Schatten

EEG 2021 im Bundestag verabschiedet - Solarwirtschaft: Verpasste Chance für wirksamen Klimaschutz - Ausbautempo nur halb so schnell wie erforderlich - Solardach-Förderung gewerblicher Lagerhallen halbiert - private Prosumer, Solarpioniere und teils Mieter profitieren

Berlin, 17.12.2020: Das heute im Bundestag verabschiedete Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) bezeichnet der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) als eine verpasste Chance für den Klimaschutz. Das von der Bundesregierung zugelassene Ausbautempo bei der Solartechnik sei nicht einmal halb so schnell wie von zahlreichen Wissenschaftlern für notwendig erachtet. Die Gesetzesnovelle verschlechtere zudem die Investitionsbedingungen für gewerbliche Solardachbetreiber teils erheblich. Von der Gesetzesreform profitieren würden kleinere solare Prosumer, Solarpioniere und Investoren größerer Solarparks.

Wissenschaftler und Marktforscher halten zur Umsetzung der Klimaziele und zur Vermeidung einer Stromerzeugungslücke seit Jahren ein Photovoltaik-Ausbautempo von mindestens 10 Gigawatt (GW) für erforderlich. Das EEG 2021 sieht hingegen einen jährlichen Zubau von nicht einmal 5 GW vor. "Wenn die Bundesregierung dieses Versäumnis nicht schnell korrigiert, provoziert sie zwangsläufig eine klimapolitisch untragbare Laufzeitverlängerung fossiler Kraftwerke," warnt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

Kein Verständnis hat der BSW auch für die Einschränkung der Fördermöglichkeiten mittelständischer Gewerbedächer. Nur noch für max. 50 Prozent der erzeugten Strommenge erhalten Betreiber neuer Solarstromanlagen z. B. auf größeren Lagerhallen mit vergleichsweise geringem eigenen Stromverbrauch künftig eine Marktprämie. Alternativ müssen Projektierer von Solardächern mit einer Leistung von über 300 Kilowattpeak zuvor erfolgreich an stark limitierten Förderauktionen teilnehmen. "Ein Großteil ungenutzter Gewerbedächer wird damit vorerst nicht für die Sonnenstromernte und den Klimaschutz erschlossen", so Körnig.

Erfreulich seien hingegen die erreichten Verbesserungen für private Verbraucher und das Kleingewerbe. Betreiber von Solaranlagen mit einer Leistung von maximal 30kWp und einem jährlichen solaren Eigenverbrauch von maximal 30 Megawattstunden müssen künftig keine EEG-Umlage für den selbst verbrauchten Solarstrom mehr bezahlen. Der BSW fordert die Befreiung von der ,Sonnensteuer´ seit vielen Jahren, seit 2018 hat er in dieser Frage auch Unterstützung von der EU erhalten und zuletzt eine entsprechend einvernehmliche Empfehlung aller Ministerpräsidenten erreicht. Körnig: "Dies ist ein wichtiger Durchbruch für Prosumer und erleichtert künftig beispielsweise den Betrieb von E-Autos und Wärmepumpen mit Ökostrom."

Erleichtert zeigte sich der Bundesverband auch, dass der Weiterbetrieb ausgeförderter PV-Altanlagen nicht mehr durch überzogene Messanforderungen blockiert werde. Auch für Mieterstromprojekte habe es auf Betreiben der SPD zumindest teilweise Fortschritte gegeben.

"Wir brauchen dringend mehr Tempo und weniger Bürokratie", schließt Körnig die Bewertung ab.

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