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Zwei aktuelle Urteile im Daimler Dieselskandal: Sieg für Verbraucher am Heimatgericht Stuttgart

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Unsere Kanzlei hat am Sitz der Daimler AG - nunmehr Mercedes-Benz Group AG – zwei weitere Erfolge im Abgasskandal errungen.

  • Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Mercedes-Benz Group AG zum Schadenersatz und Rücknahme eines Mercedes-Benz GLK 200 (Urteil vom 06.05.2022, Az. 17 O 826/21, noch nicht rechtskräftig). Der Mercedesfahrer bekommt rund 18.500,- Euro zugesprochen und kann das Auto zurückgeben.
  • Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Mercedes-Benz Group AG zum Schadenersatz und Rücknahme eines Mercedes-Benz V 250d (Urteil vom 06.05.2022, Az. 17 O 827/21, noch nicht rechtskräftig). Der Kläger kann auch in diesem Fall sein Auto zurückgeben und bekommt Schadensersatz in Höhe von rund 22.000,- Euro.

Urteile im Mercedes Abgasskandal: Darum ging es

In beiden Fahrzeugen sind ein Motor des Typs OM651 und ein Adblue-System verbaut. Für beide Fälle hatte es einen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gegeben; das Software-Update hatten die beiden Betroffenen dann jeweils aufspielen lassen.

Das KBA hat verschiedene illegale Abschalteinrichtungen in Mercedes-Benz-Fahrzeugen entdeckt und in Europa über eine Million Mercedes-PKW zurückgerufen. Illegale Abschalteinrichtungen manipulieren den Ausstoß an Stickoxid so, dass die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte auf der Straße nicht eingehalten werden, sondern nur während der Testes für die Zulassung des Fahrzeuges.

AKH-H wies darauf hin, dass die gesetzlichen Grenzwerte für das giftige Stickoxid auf der Straße nicht eingehalten werden. Damit entspricht das Auto nicht mehr der EU-Verordnung EG-VO 715/2007.

Im den beiden aktuellen Fällen vor dem Landgericht Stuttgart ging es um die sogenannte Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, welche nur unter Prüfstandsbedingungen aktiviert ist und ein Abgasreinigungssystem, welches lediglich zwischen 20°C und 30°C funktioniert, also genau in dem Temperaturbereich, welcher für den Testzyklus vorgeschrieben ist.

Das Aufspielen des zur Beseitigung der illegalen Abschalteinrichtung freigegebenen Software-Updates ist für das juristische Vorgehen jedoch unerheblich. Ansprüche gegen den Hersteller werden durch diese Art der Aufrüstung nicht beeinträchtigt. Denn auch wenn es offiziell behördlich freigegeben war, ist die Schädigung der betroffenen Autofahrer bereits mit dem Kauf des manipulierten Autos realisiert. Nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart ist das Inverkehrbringen eines derartigen Fahrzeugs als konkludente Täuschung zu werten: Bereits mit dem Abschluss des Kaufvertrages ist ein Schaden entstanden. Das Gericht weist darauf hin, dass die Genehmigung für ein solches Fahrzeug jederzeit widerrufen werden kann und sieht die Gefahr einer konkreten Stilllegung.

Das Kernargument für das Gericht war, dass aufgrund des Rückrufbescheids konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Daimler die Behörden getäuscht hat. Die vom Autobauer im Verfahren vorgelegten Bescheide, waren nicht vollständig. Die entscheidenden Stellen waren nicht zu sehen, sodass das Gericht im Rahmen der sekundären Darlegungslast davon ausgehen musste, dass Mercedes den GLK 200 CDI tatsächlich manipuliert hat.

Ganz ähnlich im Fall des Mercedes-Benz V 250d: Die Beklagte wollte im Verfahren die entsprechenden Unterlagen zu dem Rückrufbescheid nicht herausrücken. Dies veranlasste das Gericht dazu, den Autobauer hinsichtlich seiner nicht nachgekommenen Darlegungslast zu rügen.

Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://akh-h.de/datenschutz/.

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