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Urteil gegen Mercedes Benz Bank: Erfolgreicher Widerruf des Autokredits

Urteil gegen Mercedes Benz Bank: Erfolgreicher Widerruf des Autokredits
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In einem von der Kanzlei AKH-H geführten Verfahren zum Widerruf Autokredit hat das Landgericht Stuttgart die Mercedes Benz Bank AG zur Zahlung eines Betrages in Höhe von rund 6.300,- Euro verurteilt (Urteil vom 23.06.2022, Az. 12 O 223/12, noch nicht rechtskräftig). Das Auto hatte der Kläger anstelle der Zahlung der Schlussrate zurückgegeben. In der Widerrufsinformation fehlten ausreichenden Angaben zum Verzugszinssatz und zur Art und Weise seiner Anpassung. So waren der wirksame Widerruf des Autokredits und damit die Rückzahlung von Zins- und Tilgungsleistungen zweieinhalb Jahre nach Vertragsschluss möglich.

Darum ging es im Urteil gegen die Mercedes Benz Bank

Am 10.2.2017 schloss der Kläger mit der Mercedes Benz Bank einen Darlehensvertrag zur Finanzierung Mercedes-Benz GLE 350 d 4 MATIC. Der Kaufpreis betrug EUR 77.400,00. Der Vertrag wurde durch ein Autohaus vermittelt. Der Nettodarlehensbetrag betrug 51.252,40 Euro, der Sollzinssatz 3,92 %. Letzter war für die gesamte Vertragslaufzeit von 36 Monaten festgeschrieben. Der Kläger hatte monatliche Raten in Höhe von EUR 435,64 sowie eine Schlussrate in Höhe von EUR 41.022,00 zu zahlen. Ab März 2017 zahlte der er die vereinbarten Darlehensraten. Am 08.10.2019 widerrief der Kläger seine auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung. Die Bank wies den Widerruf mit Schreiben vom 14.10.2019 zurück. Anstelle der Zahlung der Schlussrate i. H. v. EUR 41.022,00 gab der Kläger das Fahrzeug im Februar 2020 im Rahmen einer Zusatzvereinbarung zum regulären Vertragsende an das Autohaus zurück. Diese beglich die Schlussrate gegenüber der Mercedes Benz Bank.

LG Stuttgart: Autokredit mit Mercedes Benz Bank erfolgreich widerrufen

Das Landgericht Stuttgart bestätigt in seinem Urteil, dass das Widerrufsrecht bei seiner Ausübung im Oktober 2019 noch möglich war. Denn die 14tägige Frist für den Widerruf wurde nicht in Gang gesetzt, da der Verbraucherdarlehensvertrag keine ausreichenden Angaben zum Verzugszinssatz und zur Art und Weise seiner Anpassung enthielt. Der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Verzugszinssatz hätte in Form eines konkreten Prozentsatzes angegeben werden müssen und nicht abstrakt als variabler Zinssatz.

Der Anspruch der Bank auf Herausgabe des Fahrzeugs ist mit dessen Veräußerung an die Verkäuferin – das Autohaus - erloschen. Denn der Kläger ist von der Pflicht zur Herausgabe befreit. Selbst wenn er noch in der Lage wäre, das Fahrzeug vom Autohaus oder einem Dritten zurück zu kaufen, wäre der damit verbundene Aufwand unverhältnismäßig.

Der Fall zeigt, dass sich der Widerrufsjoker für unseren Mandaten gelohnt hat. Aufgrund von Fehlern in der Widerrufsinformation können viele Autokreditverträge noch heute wirksam widerrufen werden. Wir kennen die Fehler der Verträge der Mercedes-Benz Bank und prüfen Verträge kostenfrei.

Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://akh-h.de/datenschutz/.