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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Zwei Jahre Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Hotline "ALiD": BAMF trägt mit mehr als 100.000 Beratungen seit den gesetzlichen Neuerungen maßgeblich zur Fachkräftegewinnung bei

Nürnberg (ots)

Viele Branchen in Deutschland spüren einen deutlichen Mangel an Fachkräften. Um Unternehmen zu ermöglichen, dringend benötigte Stellen mit qualifizierten Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten zu besetzen, trat am 1. März 2020 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) in Kraft. Mit der gemeinsamen Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland" (ALiD) übernimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit der Bundesagentur für Arbeit die zentrale Aufgabe, einwanderungsinteressierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu informieren und zu beraten. Wie stark das Angebot nachgefragt ist, zeigen mehr als 100.000 telefonische und schriftliche Beratungen durch das Bundesamt in den vergangenen zwei Jahren.

Deutschland ist ein beliebtes Zielland sowohl für hochqualifizierte, akademische als auch für nicht-akademisch qualifizierte Erwerbsmigrantinnen und -migranten mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll zur Deckung des anhaltend großen Bedarfs an Fachkräften die Einwanderungsmöglichkeiten für beruflich Qualifizierte erweitern und erleichtern. Das BAMF trägt entscheidend zur Fachkräftegewinnung bei, indem es dazu informiert und individuell berät sowie Verwaltungsverfahren optimiert. Mit seinen Integrationsangeboten, etwa speziellen Berufssprachkursen, unterstützt es Fachkräfte dabei, in Deutschland anzukommen.

Als zentrales Informations- und Beratungsangebot besteht die Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland" (ALiD) bereits seit Ende 2014 und ist Eingangskanal von Plattformen wie beispielsweise dem von der Bundesregierung betriebenen Informationsportal "Make it in Germany". Seit Ende 2019 nehmen die Anfragen zu den vom BAMF betreuten Themen "Anerkennung ausländischer Abschlüsse", "Einreise und Aufenthalt" und "Spracherwerb" stetig zu. So wurden allein im Jahr 2021 insgesamt 63.131 telefonische und schriftliche Beratungen durchgeführt. Im Vergleich zu 2020 stieg der Beratungsbedarf damit um rund 30 Prozent. Insgesamt haben die Beraterinnen und Berater der Hotline in den vergangenen zwei Jahren in 111.831 Fällen informiert und Fragen rund um den Einwanderungsprozess beantwortet.

Besonders gestiegen ist der Beratungs- und Informationsbedarf zum 2020 neu eingeführten Instrument des so genannten beschleunigten Fachkräfteverfahrens. Bei diesem Verfahren können Unternehmen selbst dabei mitwirken, dass ausländische Fachkräfte bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots schneller einreisen und ihre Arbeit aufnehmen können. Nach etwas mehr als 1.900 Beratungen im Jahr 2020 verzeichnete die Hotline ALiD 2021 einen Zuwachs um knapp 150 Prozent auf fast 4.800 persönliche Beratungen zu diesem Thema. Ebenfalls häufig nachgefragt wurde zur Einreise von IT-Spezialisten: Für sie ist nach dem FEG weder eine Berufsausbildung noch ein Studium zwingend erforderlich; stattdessen sind Berufserfahrung, Zusatzqualifikationen und grundsätzlich auch Deutschsprachkenntnisse ausreichend.

Insgesamt steigt neben Anfragen von Personen, die sich bereits in Deutschland aufhalten, auch der Anteil derer mit Wohnsitz im Ausland: 2021 lag er bei 64,4 Prozent (2019: 55,4 Prozent). Im vergangenen Jahr haben insbesondere Personen mit Wohnsitz in der Türkei, dem Iran, Indien, Afghanistan und Marokko bei der Hotline angefragt.

Zuletzt gingen durchschnittlich mehr als 5.200 Anfragen pro Monat bei der Beratungshotline im Bundesamt ein. Das Beratungsangebot erfolgt auf Deutsch und Englisch, die Servicezeiten der Hotline wurden jüngst auf montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr ausgedehnt. Ratsuchende sind Fachkräfte, Angehörige von Fachkräften mit Fragen anlässlich eines Familiennachzugs, Studierende, Auszubildende sowie zunehmend auch Unternehmen und Behörden.

Mit ihrem Beratungsrepertoire vom Einreiseprozess über die Anerkennung des Abschlusses bis hin zur Integration und dem damit verbundenen Spracherwerb ist die BAMF-Hotline einzigartig in Deutschland. Typische Fragen in einer Erstberatung sind beispielsweise: "Darf ich zur Arbeitsplatzsuche mit einer Berufsausbildung einreisen?" Oder: "Kann meine Familie mitkommen?" Zu einigen Berufen hat die Nachfrage mit Einführung des FEG stark zugenommen: So kamen etwa 240 Prozent mehr Anfragen zum Beruf Koch/Köchin, bei Berufskraftfahrer/in waren es 163 Prozent mehr. Neben klassischen, in der (Anerkennungs-) Beratung häufig nachgefragten Berufszweigen wie Wirtschaftswissenschaft, Ingenieurberufe oder medizinische Berufe gibt es regelmäßig auch Beratungen zu außergewöhnlicheren Berufen: 2021 beispielsweise zu Schifffahrtskaufmann/-kauffrau, Weintechnologe/-technologin und Zweiradmechatroniker/-mechatronikerin.

Weiterführende Information

Die Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland" (ALiD) wird gemeinsam vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA) betrieben. Das BAMF informiert und berät zu den Themenfeldern "Anerkennung ausländischer Abschlüsse", "Einreise und Aufenthalt" sowie "Spracherwerb". Das Beratungsangebot der ZAV konzentriert sich vor allem auf die Themen "Jobsuche, Arbeit und Beruf". Insgesamt wird die ALiD im ersten Halbjahr 2022 die 400.000. Beratung seit ihrem Start im Dezember 2014 erreichen.

Telefonnummer der ALiD: 030 1815 1111

E-Mail: hotline-germany@bamf.bund.de sowie per Kontaktformular auf www.bamf.de

Pressekontakt:

Jochen Hövekenmeier
Pressesprecher Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstraße 210, 90461 Nürnberg
Tel: 0911-943-17799
E-Mail: pressestelle@bamf.bund.de

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