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Immobilienrente: Lohnt sich ein Hausverkauf mit Nießbrauch?

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München (ots)

Auswertung von Immobilienpreisen bei Nießbrauch oder Wohnrecht - Hohes Durchschnittsalter der Verkäufer mit 76,4 Jahren - 13,2 Prozent Preisabschlag trotz Bereinigung um Wert des Wohnrechts - Gründe und Tipps zu Immobilienrente und Hausverkauf mit Nießbrauch

Viele Senioren scheuen die Aufnahme von Krediten im Alter. Jedoch ist bei Finanzbedarf der Immobilienkredit nicht alternativlos. Neben der Vereinbarung einer Immobilienrente, ist ein Hausverkauf mit Nießbrauch oder Wohnrecht eine naheliegende Option. Doch wie hoch ist der Preisabschlag, wenn sich Immobilieneigentümer im Rentenalter das Recht zum Wohnen bleiben behalten? Erstmalig hat das gemeinnützige Immobilienportal IMMO.info die Immobilienpreise und Höhe der Abschläge bei Nießbrauch ausgewertet, aktualisiert und gibt Empfehlungen.

Wie funktioniert der Hausverkauf mit Nießbrauch?

Immobilieneigentümer können Ihre Wohnung oder ihr Haus verkaufen und mit dem Käufer gleichzeitig ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauchrecht vereinbaren. Im Gegensatz zur Immobilienrente bekommen die Verkäufer keine Rente, sondern eine Einmalzahlung. Der Käufer erhält in der Regel keine Miete und kann erst mit Tod des Verkäufers die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Die Einmalzahlung wird um den Wert des Wohnrechts reduziert. Der Preisabschlag hängt maßgeblich von der Lebenserwartung ab. Das Bundesfinanzministerium veröffentlich regelmäßig eine Tabelle zur Berechnung des Wohnrechtswerts. Doch reicht der Wert aus, der sich aus der offiziellen Berechnung ergibt? Wie hoch ist der erzielbare Marktpreis bei Wohnungs- oder Hausverkauf mit Nießbrauch oder Wohnrecht?

Erste Auswertung: Hohe Preisabschläge auf Wohnimmobilien

IMMO.info hat über den Zeitraum von neun Monaten die Angebotspreise von Immobilien für Wohnungen und Häuser mit und ohne Nießbrauch oder Wohnrecht verglichen. Für den Vergleich wurden die Immobilienpreise um den Wert des Wohnrechts anhand der offiziellen Berechnung und Tabellen bereinigt. Im Durchschnitt werden Immobilien mit Nießbrauch oder Wohnrecht mit einem zusätzlichen Preisabschlag von 13,2 Prozent angeboten. Aus Sicht von IMMO.info sprechen mehrere Gründe dafür, dass solche Immobilien günstiger angeboten werden müssen. Hierzu gehört, dass die selbstgenutzten Immobilien höhere Preise erzielen. Außerdem ist eine Finanzierung der Immobilien kaum möglich, wenn diese im Grundbuch mit einem Wohnrecht oder Nießbrauch belastet sind. Mehr zu den Gründen, Auswertung und Berechnung von Preisen bei Hausverkauf mit Nießbrauch.

Immobilienrente und Hausverkauf mit Nießbrauch adressieren hochbetagte Menschen

Die Immobilienrente wird in aller Regel erst für Menschen ab 70 Jahren angeboten. Der Hausverkauf mit Nießbrauch adressiert dieselbe Zielgruppe. Das Durchschnittsalter der Verkäufer ist mit 76,4 Jahren sehr hoch. Menschen im höheren Alter lassen sich ungern auf einen Umzug ein und möchten in ihrer gewohnten Umgebung wohnen bleiben.

Für wen lohnt sich ein Hausverkauf mit Nießbrauch?

Der Verkauf des Eigenheims mit Beibehaltung von Wohnrecht oder Nießbrauch scheint erst im hohen Alter interessant zu sein - zumindest, wenn es sich um einen Verkauf an Dritte handelt. Vorher sind für Immobilien auf dem freien Markt der Preisabschlag für Verkäufer und die Unsicherheit für Käufer zu hoch. Auch Anbieter einer Immobilienrente erwerben Nießbrauch-Immobilien erst ab einem Alter der Bewohner von 70 Jahren. Die Preisabschläge sind hoch. Insbesondere für Eigentümer, die eine Immobilienfinanzierung nicht wünschen oder nicht bekommen, kann der Verkauf mit Nießbrauch eine passende Möglichkeit sein.

Tipps zu Immobilienrente und Hausverkauf mit Nießbrauchrecht

Vergleichen Sie alle Möglichkeiten, wie Sie Geld aus Ihrer Immobilie freisetzen können. IMMO.info hat die Alternativen von Hausverkauf, Immobilienrente, Teilverkauf, Rückmiete oder Immobilienfinanzierung umfassend untersucht. Außerdem helfen ein Schnell-Check und ein detaillierter Immobilienrechner. Beides stellt das gemeinnützige Portal ohne Anmeldung und kostenfrei zur Verfügung. Ein Muss ist außerdem, dass Verbraucher die Verträge und Absicherung der Nießbrauch- und Wohnrechte oder Immobilienrente rechtlich und steuerlich prüfen lassen. Die Rechte müssen lebenslang sicher sein. Verträge sollten nur mit seriösen Anbietern und Käufern abgeschlossen werden.

IMMO.info gibt in zahlreichen Ratgebern viele Empfehlungen und Hinweise zur Sicherheit von Hausverkauf mit Nießbrauch, Immobilienrente und weitere Modelle.

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