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Wachstumschancengesetz: Mittelstand warnt vor Flaschenhals in der Energieberatung

Wachstumschancengesetz: Mittelstand warnt vor Flaschenhals in der Energieberatung

Düsseldorf, 27.11.2023

Der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB) warnt vor möglichen Engpässen bei der Umsetzung des Wachstumschancengesetzes (WCG), das vom Bundesrat vorerst gestoppt wurde und nun im Vermittlungsausschuss beraten wird. Insbesondere die Pflicht zur Konsultation eines Energieberaters für die Investitionsprämie wird einen Flaschenhals darstellen.

Die sogenannte “Investitionsprämie” im Rahmen des Wachstumschancengesetzes soll eine zentrale Fördermaßnahme für Unternehmen im Bereich Klimaschutz sein, indem sie 15 % der Unternehmensinvestitionen zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen vorsieht. Dafür müssen Unternehmen ein Energieeinsparkonzept mithilfe eines zertifizierten Energieberaters erarbeiten.

Laut Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) standen im Jahr 2022 für Energieaudits rund 2.700 Energieberater und für Energieberatungen für Nichtwohngebäude etwa 4.000 Berater zur Verfügung. „Durch das Wachstumschancengesetz und auch durch das bereits verabschiedete Gebäude-Energie-Gesetz erwarten wir eine stark erhöhte Nachfrage an Energieberatung. Durch die verhältnismäßig geringe Anzahl an zertifizierten Energieberatern könnte die Energieberaterpflicht zu einem erheblichen Engpass für Unternehmen führen”, so Benjamin Schöfer, Fachreferent für Finanzen und Förderprogramme beim Deutschen Mittelstands-Bund.

Forderung: Öffnungsklausel für KMU

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden Schwierigkeiten haben, zeitnah einen qualifizierten Energieberater zu finden, um die Anforderungen für die Investitionsprämie zu erfüllen. Aufgrund begrenzter finanzieller Ressourcen können kleinere Unternehmen im Vergleich weniger investieren. Daher ist für die wenigen Energieberater die Beratung von größeren Unternehmen deutlich attraktiver.

Schöfer appelliert deshalb: “Das Wachstumschancengesetz ist zur grundlegenden Überarbeitung vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuss verwiesen worden. Dies eröffnet die Chance, das Vorhaben effektiver zu gestalten und die Energieberatung als Flaschenhals und Hindernis für viele Unternehmen zu vermeiden. Für KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern sollte eine Öffnungsklausel greifen, die zwar ein Energiesparkonzept für diese Unternehmensgrößenklasse weiterhin vorsieht, aber auf eine verpflichtende Energieberatung verzichtet. So würde eine effektive und unbürokratische Unterstützung für den Mittelstand erreicht.“

Ihre Fragen beantworte ich gerne.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Bianchi
Leiter Public Affairs
Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) e.V.
Telefon: +49 (211) 200525-35
 matthias.bianchi@mittelstandsbund.de

www.mittelstandsbund.de - www.mittelstandswirtschaft.de

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