Gerichtsurteil: Tresorschlüssel müssen so sicher wie Waffen aufbewahrt werden
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Gerichtsurteil: Tresorschlüssel müssen so sicher wie Waffen aufbewahrt werden
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen schafft mit seinem aktuellen Urteil vom 30.08.2023 Klarheit bei der Aufbewahrung von Waffenschrank-Schlüsseln. Diese Entscheidung betrifft Jägerinnen und Jäger in ganz Deutschland und verlangt, dass der Schlüssel zum Waffenschrank genauso sicher aufbewahrt sein muss, wie die Waffen selbst.
Hartmann Tresore ist seit vielen Jahren der vertrauenswürdige Partner von Jägern, wenn es um die sichere Aufbewahrung von Waffen geht. Die Lösungen des Tresorexperten entsprechen den Anforderungen des OVG NRW Urteils und zielen darauf ab, Jagdwaffen geschützt, sicher und rechtskonform zu verwahren. Dazu gehört auch die rechtskonforme Aufbewahrung des Doppelbartschlüssels des Waffenschranks.
Wichtige Information zur Schlüsselaufbewahrung
Sicherheitsklassen beachten: Gemäß der Gesetzesnovelle von 2016 müssen Waffen in Waffenschränken der Klasse 0 der Klasse 1 gelagert werden. Der Doppelbartschlüssel müssen in getrennten Tresoren derselben Sicherheitsklasse aufbewahrt werden.
Elektronische Schlösser: Alternativ können Waffenschränke mit elektronischen Zahlenschlössern verwendet werden. Diese Tresore erfordern keinen physischen Schlüssel und verwenden stattdessen einen digitalen Code, der nur dem Besitzer bekannt ist. Einige Modelle verfügen sogar über biometrische Optionen wie Fingerabdruckscanner für zusätzliche Sicherheit.
Umrüstung auf Elektronikschloss
Die Kosten für die Umrüstung des Doppelbartschlosses eines Waffenschrankes auf ein Elektronikschlosses liegt inklusive Schloss, Kundenservice vor Ort und Mehrwertsteuer bei 649,00 Euro.
Wer seinen alten Waffenschrank austauschen will, wird bei Hartmann Tresore persönlich beraten. www.hartmann-tresore.de
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Gausemeier
GAUSEMEIER PR
Telefon: + 49 170 91 29 601
E-Mail: sabine@gausemeier-pr.de