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Conference on the Future of Europe

Mehr Rechtsstaatlichkeit in Europa - Grundrechte schützen

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Hamburg (ots)

Die Europäische Union ist mehr als nur ein Binnenmarkt für Waren und Dienstleistungen. Denn die Europäerinnen und Europäer teilen gemeinsame Werte, die in den EU-Verträgen und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgeschrieben sind. Diese garantieren allen Bürgerinnen und Bürgern der EU weitreichende Rechte. Der EU-weite Rechtsraum vereinfacht das Leben für diejenigen, die in anderen EU-Mitgliedstaaten studieren, arbeiten oder heiraten möchten. Zwischen den verschiedenen nationalen Rechtssystemen werden Brücken baut.

Charta der Grundrechte

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union wurde am 7. Dezember 2000 feierlich proklamiert. Allerdings erst im Dezember 2009 mit der Aufnahme in den Vertrag von Lissabon wurde sie vollständig rechtsverbindlich - das heißt, EU-Bürgerinnen und -Bürger können auf dieser Basis ihre Grundrechte einklagen. Die Charta enthält 50 Artikel zu politischen, sozialen und wirtschaftlichen Rechten. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Rechte und Grundsätze der Charta zu achten.

Die wichtigsten Grundsätze im Überblick:

  1. Würde des Menschen: Das Verbot der Todesstrafe sowie von Folter, Sklaverei und Zwangsarbeit gehören zu den zentralen Grundsätzen. "Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit." (Art. 3)
  2. Freiheiten: Betont werden das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit, das Asylrecht und der Schutz bei Abschiebungen. In Artikel 19 heißt es: "Niemand darf in einen Staat abgeschoben oder ausgewiesen oder an einen Staat ausgeliefert werden, in dem (...) das Risiko der Todesstrafe, der Folter oder einer anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung besteht."
  3. Gleichheit: Diskriminierungen unter anderem wegen des Geschlechts, der Hautfarbe, der ethnischen Herkunft, der Weltanschauung oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.
  4. Solidarität: Hervorgehoben werden unter anderem Arbeitnehmerrechte, das Verbot der Kinderarbeit, der Schutz der Familie, der Anspruch auf Leistungen der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsschutz.
  5. Bürgerrechte: Dazu zählen das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament sowie das Recht auf eine gute Verwaltung, Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit.
  6. Justizielle Rechte: Dazu gehören unter anderem faire Gerichtsverfahren, das Recht auf Prozesskostenhilfe und die Unschuldsvermutung. Niemand darf für dasselbe Vergehen zweimal strafrechtlich verfolgt oder bestraft werden.

Europäische Grundrechte im Praxistest

Die konkrete Umsetzung der einzelnen Grundrechte in den verschiedenen Mitgliedsländern ist immer wieder strittig. So forderte das EU-Parlament im September 2021 die EU-Kommission auf, gegen Polen, Ungarn und Rumänien wegen der Diskriminierung von Lesben, Schwulen und anderen Personen der LGBTIQ-Gemeinschaft vorzugehen. Darüber hinaus will das EU-Parlament, dass in der EU alle Hindernisse beseitigt werden, die LGBTIQ-Personen bei der Ausübung ihrer Grundrechte entgegenstehen. So müssten Ehen oder eingetragene Partnerschaften, die in einem Mitgliedstaat geschlossen wurden, in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden.

Außerdem wird über Ergänzungen der Charta diskutiert: Frankreichs Präsident Emmanuel Macron schlug Anfang 2022 vor, den Umweltschutz und das Recht auf Abtreibung in die europäische Grundrechtecharta aufnehmen. "Ich möchte, dass wir diese Charta aktualisieren, um expliziter auf den Schutz der Umwelt und die Anerkennung des Rechts auf Abtreibung einzugehen", sagte er im EU-Parlament in Straßburg. Es gehe darum, die Menschen wieder neu vom Wert des Rechtsstaats und der Demokratie in der Europäischen Union zu überzeugen und die Werte als Europäerinnen und Europäer zu stärken.

Mehr Hintergründe zum Konferenzthema europäische "Werte und Rechte"finden Sie auch bei FuturEU im Podcast.

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Pressekontakt:

FuturEU-Team
FuturEU@newsaktuell.de

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