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Klage gegen Pfand auf Mineralwasserkartons
Bundesumweltministerium: Getränkekarton ist "ökologisch vorteilhaft"

Wiesbaden (ots)

Gemeinsam mit den Abfüllern von Mineralwässern
wollen die Hersteller von Getränkekartons ein Pfand auf ihre
Verpackungen verhindern: "Noch in dieser Woche wird die Klage beim
Verwaltungsgericht Berlin eingereicht", kündigte der Geschäftsführer
des Fachverbandes Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel
(FKN), Dr. Wilhelm Wallmann, in Wiesbaden an. Es sei schon "paradox",
so Wallmann, dass man zu diesem Schritt gezwungen sei, obwohl der
Bundesumweltminister den Getränkekarton als "ökologisch vorteilhafte"
Verpackung anerkenne und mehrfach ausdrücklich erklärt habe, den
Getränkekarton von der Pfandpflicht freistellen zu wollen. Allerdings
konnte sich Trittin mit seinem Vorschlag zur Novelle der
Verpackungsverordnung im Sommer letzten Jahres nicht gegen die
Mehrheit im Bundesrat durchsetzen.
Vor Gericht wollen die Kläger vor allem mit dem
Gleichheitsgrundsatz argumentieren. Bei der letzten Novelle der
Verpackungsverordnung im Jahr 1998 sei bereits eine andere
Einwegverpackung - der Milchschlauchbeutel - von der Pfandpflicht
ausdrücklich ausgenommen worden. Begründung damals: Eine Ökobilanz
des Umweltbundesamtes (UBA) rechtfertige dies, da der Schlauchbeutel
als "ökologisch vorteilhaft" eingestuft wurde. Hersteller und
Abfüller berufen sich nun darauf, dass Gleiches nicht ungleich
behandelt werden könne: Seit August 2000 liege eine weitere Ökobilanz
des UBA vor, die auch den Getränkekarton in allen Getränkebereichen
als "ökologisch vorteilhaft" bewerte.
"Das kam nicht von ungefähr", macht Wallmann deutlich, "unsere
Branche hat in den letzten zehn Jahren viel investiert, um
Produktionsprozesse und Recyclingverfahren zu optimieren". Alleine im
letzten Jahr seien 131.000 Tonnen Getränkekartons zu
unterschiedlichen Papier- und Kartonqualitäten recycelt worden. Das
entsprach einer Recyclingquote von über 65%.
Die Chancen, das Pfand auf Mineralwasserkartons noch vor dem 1.
Januar 2003 zu verhindern, stehen nach Ansicht der vom FKN
beauftragten Rechtsanwälte Prof. Friauf und Dr. Pflugmacher nicht
schlecht: "Zunächst werden wir die Aussetzung des Sofortvollzugs
beantragen". Folge das Gericht diesem Antrag, würde die in der
Verpackungsverordnung vorgesehene 6-Monatsfrist für Getränkekartons
gestoppt. Um dies zu verhindern, müsste die Bundesregierung schon ein
"besonderes Vollzugsinteresse" nachweisen. Dies dürfte allerdings
schwer zu begründen sein, meinen die Anwälte. Die Bundesregierung
habe mehrfach erklärt, nicht an einer Bepfandung ökologisch
vorteilhafter Verpackungen interessiert zu sein.
Die Klage wird von mehreren Mineralwasserabfüllern eingereicht, da
der der Verband und die Hersteller von Getränkekartons aus
rechtlichen Gründen nicht selbst klagen können.

Kontakt:

Michael Kleene
T. 0611 - 187 88-36
mkleene@aol.com
Sonnenberger Str. 43
65191 Wiesbaden
T. 0611 - 187 88-0 / F. 187 88-55
www.getraenkekarton.de
fkn@getraenkekarton.de

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