Plansecur: Betriebliche Altersversorgung bleibt über das Jahr 2009 hinaus attraktiv Mit Infografik unter www.plansecur.de - Mit Infografik unter www.plansecur.de
Kassel (ots)
6. Februar 2007 - Die betriebliche Altersversorgung (bAV) bleibt als ein Baustein der Vorsorge auch dann attraktiv, wenn die Befreiung der Versicherungsbeiträge von den Sozialversicherungsabgaben von 2009 an wegfallen sollte. Dafür spricht nach Auffassung der Finanzberatungsgesellschaft Plansecur (Kassel) unter anderem, dass die Beiträge für die bAV auf jeden Fall steuerfrei bleiben und die Leistungen erst im Alter versteuert werden müssen - dann, wenn die meisten Verbraucher einen niedrigeren Steuersatz als im Erwerbsleben haben.
Die bAV ist besonders vorteilhaft, wenn der Arbeitgeber die bAV seiner Mitarbeiter bezuschusst. Zudem schließt der Arbeitgeber mit den bAV-Anbietern Gruppenverträge ab, bei denen der Arbeitnehmer gute Konditionen erhält. Im Jahr 2005 wurden außerdem die Bedingungen zur Mitnahme einer bAV bei einem Arbeitgeberwechsel verbessert.
Ein Rechenbeispiel* macht die Vorteile einer bAV durch Entgeltumwandlung deutlich: Ein lediger Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttogehalt von 50.000 Euro verzichet für das Jahr 2007 auf 1.000 Euro Bruttogehalt und zahlt diese direkt in eine Direktversicherung. Hätte er diese Summe nicht umgewandelt, hätte er allein 435,10 Euro Steuern und 120,50 Euro Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Das heißt, dass der Arbeitnehmer mit einem Nettoaufwand von 444,40 Euro einen Jahresbeitrag von 1.000 Euro finanziert.
Ob die Beiträge zur bAV von 2009 an überhaupt sozialversicherungspflichtig werden, ist zudem auf politischer Ebene noch nicht endgültig entschieden. Mit diesem Thema wird sich mit Sicherheit noch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen müssen. Auf jeden Fall kommt man noch 22 Monate in den Genuss der Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge, wenn man sich im Februar 2007 entscheidet, einen bAV-Vertrag abzuschließen.
Für Arbeitgeber ist eine Möglichkeit der bAV-Ausgestaltung von besonderem Interesse. Wenn der Arbeitgeber statt einer Lohnerhöhung eine arbeitgeberfinanzierte bAV zusagt, ist diese auf Dauer steuer- und sozialabgabenfrei. Dies ist eine echte Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Der Arbeitnehmer baut einen zusätzlichen Baustein für seine Altersvorsorge auf. Für den Arbeitgeber bedeutet es, dass er seinen Anteil an den Soziabgaben spart, der für ihn zusätzlich zur Lohnerhöhung seines Arbeitnehmers hinzugekommen wäre.
* Annahmen: Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung: RV = 9,95%, ALV = 2,1%, KV = 7,6% zzgl. 0,9% Sonderbeitrag, PV = 0,85% + Zuschlag für Kinderlose von 0,25%
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