Mehr Lohn in der Pflege, Krankenhäuser und Kitas - 10 Alternativen und Benefits, mit denen Unternehmen auch ohne Lohnerhöhung Mitarbeiter glücklich machen
Hamburg (ots)
Nach langwierigen Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften steht nun die Entscheidung: Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten ab 2024 durchschnittlich 11 Prozent mehr Geld und Einmalzahlungen. Folgerichtig werden auch in der freien Wirtschaft Forderungen laut, man solle die Gehälter an die hohe Inflationsrate anpassen. Doch ist das wirklich der einzige Weg, um die Personalzufriedenheit nachhaltig zu erhöhen?
"Im Gegenteil: Es hat sich gezeigt, dass sinnvolle Benefits häufig wirkungsvoller sind, zudem steuerlich besser - und für Arbeitnehmer auch deutlich attraktiver", sagt der Gründer und Geschäftsführer der FAIRFAMILY GmbH Felix Anrich. In inzwischen über 4.000 Beratungen hat die Unternehmensberatung FAIRFAMILY immer wieder Mitarbeiter dazu befragt.
Felix Anrich nennt in diesem Artikel daher zehn spannende Mitarbeiter-Benefits, mit denen Unternehmen ihre Mitarbeiter glücklich machen - ohne ihr Gehaltsbudget sprengen zu müssen.
1. Steuerfreier Sachbezug in Höhe von 50 Euro
Seit 2022 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Sachbezüge im Wert von bis zu 50 Euro pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Dies bedeutet, dass die Mitarbeiter bis zu 600 Euro netto jährlich als Gehaltsextra erhalten können. Sachbezüge können beispielsweise Gutscheine, Tankkarten oder auch ein monatlicher Beitrag zur Fitnessstudio-Mitgliedschaft sein.
2. Internetpauschale
Darüber hinaus können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Internetpauschale als Kostenzuschuss gewähren. Diese ist steuer- und sozialversicherungsfrei und kann auch dann gewährt werden, wenn die Internetnutzung privat verursacht ist.
3. Steuerfreier Kita-Zuschuss
Für Eltern mit kleinen Kindern kann die Betreuung eine große finanzielle Belastung darstellen. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern daher einen steuerfreien Zuschuss zur Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern gewähren. Auch dieser Zuschuss ist komplett steuer- und sozialversicherungsfrei, solange der Nachweis zur Betreuungsleistung erbracht wird.
4. Erholungsbeihilfen für Kur oder Urlaub
Erholung ist wichtig, um stressbedingten Krankheiten vorzubeugen. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern daher Erholungsbeihilfen gewähren, beispielsweise in Form von Barzuschüssen oder der Unterbringung in Ferienheimen. Diese Beihilfen sind steuerfrei, sofern sie zweckgebunden für eine Kur oder einen Urlaub verwendet werden.
5. Mobilitätsbudget als Alternative zum Firmenwagen
Nicht jeder Arbeitnehmer benötigt ein Firmenfahrzeug, doch die Mobilität im Berufsleben ist dennoch wichtig. Arbeitgeber können daher ihren Mitarbeitern ein Mobilitätsbudget zur Verfügung stellen, das das komplette Spektrum an Verkehrsmitteln umfasst. Die Nutzung des Budgets ist jeden Monat flexibel und unabhängig von einem bestimmten Verkehrsmittel möglich.
6. Steuerfreies Extrageld für PKW-Werbung
Fahrzeuge, die im Rahmen von Werbekampagnen beklebt werden, sind oft ein Blickfang und tragen zur Bekanntheit des Unternehmens bei. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern daher eine steuerfreie Zahlung bis zur Freigrenze von 255 Euro jährlich gewähren, wenn der Arbeitnehmer einen Mietvertrag mit rechtlich gültiger Vertrags- und Zahlungsgestaltung unterzeichnet hat.
7. Steuerfreier Verpflegungsmehraufwand für auswärtige Arbeitsstätten
Wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen mehr als acht Stunden täglich an einer auswärtigen Arbeitsstätte tätig ist, entstehen zusätzliche Verpflegungskosten. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern daher steuerfreie monatliche Pauschbeträge in Höhe von 210 Euro zur Erstattung mit Verpflegungskosten erstatten. Diese Pauschbeträge dienen dazu, die Mehrkosten abzudecken und können vom Arbeitnehmer ohne Steuerabzug in Anspruch genommen werden.
8. Monatsbudget für das tägliche Mittagessen
Ein weiteres Benefit, das Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bieten können, ist ein Monatsbudget für das tägliche Mittagessen. Hierbei können Beträge von bis zu 6,90 Euro pro Tag gewährt werden. Die Mitarbeiter können das Budget flexibel einsetzen und aus einer Vielzahl von Restaurants und Imbissen auswählen.
9. Steuerfreie Aufmerksamkeiten
Zu persönlichen Anlässen wie Geburtstagen, Hochzeiten, Geburten oder Arbeitnehmerjubiläen können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuerfreie Aufmerksamkeiten gewähren. Der Bruttobetrag der Geschenke darf hierbei maximal 60 Euro betragen und muss in Form von Gutscheinen oder Prepaid-Karten gewährt werden, die ausschließlich für bestimmte Waren oder Dienstleistungen im Inland einlösbar sind.
10. Steuerfreie ganzheitliche Gesundheitsförderung
Die betriebliche Gesundheitsförderung ist ein wichtiges Benefit, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern und Krankheitsrisiken zu verringern. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern daher eine ganzheitliche Gesundheitsförderung als Entgeltumwandlung aus dem Bruttoeinkommen anbieten. Diese ist steuerfrei und wird direkt aus dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers abgezogen. Die Mitarbeiter können somit von einer verbesserten Gesundheit und einer Reduktion des zu versteuernden Einkommens profitieren.
Über FAIRFAMILY:
Felix Anrich ist gemeinsam mit seinem Geschäftspartner Randolph Moreno Sommer Gründer und Geschäftsführer der FAIRFAMILY. Das Unternehmen berät Unternehmen rund um die Themen Arbeitgeberattraktivität, Gesundheits-Benefit-Systeme, Employer Branding und gesunde Unternehmenskultur. Die Unternehmensberatung FAIRFAMILY unterstützt mittelständische Unternehmen vor allem in der Umsetzung und profitiert hier aus den Erfahrungen aus über 4.000 Beratungen, die das Unternehmen in den letzten 7 Jahren in allen Branchen gesammelt hat. Die Mission der FAIRFAMILY ist es, Deutschlands TOP Arbeitgeber zu beraten und ihnen zu helfen, zum attraktiven Arbeitgeber zu werden, der die besten Mitarbeiter anzieht, emotional bindet, die Produktivität erhöht und gleichzeitig Krankheitstage senkt. Im Schwerpunkt von Gesundheits-Benefit-Systemen sind sie inzwischen das führende Beratungsunternehmen in Deutschland. Weitere Informationen unter: https://www.fairfamily.de/report-pr
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