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Höhere Nebenkosten: Vermietungsexperte rät zu frühzeitiger Einigung zwischen Mietern und Vermietern

Höhere Nebenkosten: Vermietungsexperte rät zu frühzeitiger Einigung zwischen Mietern und Vermietern
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Die Energiepreise sind seit dem Ukrainekrieg gestiegen. Mit einem Kostenanstieg müssen Vermieter nun auch bei den Nebenkosten rechnen. Einvernehmliche Vereinbarungen können eine Abhilfe darstellen.

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In den kommenden Monaten ist eine weitere Welle der Preissteigerungen zu erwarten. Besonders im nächsten Jahr werden sich die steigenden Nebenkosten bei Vermietern und Mietern bemerkbar machen. Um finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden, rät unser Gründer und Geschäftsführer Matthias Heißner zu Einigungen zwischen Vermietern und Mietern.

Anbei (s.u.) senden wir Ihnen eine Presseerklärung zur Thematik.

Sollten Sie Fragen oder Interesse an einem Gespräch haben, sind wir jederzeit ansprechbar und freuen uns über Ihr Interesse an diesem wichtigen Thema.

Herzliche Grüße!

i.A. Prisca Häner

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Vermietungsexperte: Steigende Nebenkosten: Einvernehmliche Anpassung der Nebenkosten minimiert Risiko für Vermieter und Mieter

Stuttgart. Die Energiepreise sind seit der Ukraine-Invasion in die Höhe geschossen. Diese Erhöhung wird sich in Kürze auch bei der Abrechnung der Nebenkosten durchschlagen. Matthias Heißner, Mitbegründer und Geschäftsführer der Plattform Vermieterwelt, rät Vermietern, rechtzeitig mit den Mietern eine einvernehmliche Anpassung zu vereinbaren. „In den diesjährigen Abrechnungen werden die extremen Auswirkungen der vergangenen Monate noch nicht abgebildet werden. Es liegen die moderateren Effekte des letzten Jahres zugrunde. Vermieter und Mieter müssen also insbesondere im nächsten Jahr mit starken Kostensteigerungen ausgehen. Alles spricht also für eine frühzeitige Absprache, um Unmut und finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden“, gibt Heißner zu bedenken.

Nachdem Versorger bereits mit Anfang 2022 die Preise für Strom und Gas um 20 bis 30 Prozent erhöht haben, ist in den kommenden Monaten eine zweite Welle der Preissteigerungen zu erwarten. Versorger wie EWE und E.ON haben den Preisanstieg bereits angekündigt. Für Vermieter kann das unangenehme Folgen haben: Haben sie mit dem Mieter monatliche Vorauszahlungen der Nebenkosten vereinbart, dürfen sie diese laut Gesetz (§ 560 Absatz 4 BGB) nämlich erst nach Ende der im Mietvertrag festgelegten Abrechnungsperiode einseitig erhöhen. „Eine andere Option ist, sich mit dem Mieter schon jetzt auf eine Anpassung der Nebenkosten zu einigen”, empfiehlt Matthias Heißner. Das sei für beide Seiten von Vorteil: Vermieter müssen nicht in Vorleistung gehen. Mieter bleiben von unangenehmen Nachzahlungen verschont.

Anders sieht der Fall aus, wenn im Mietvertrag die Abrechnung über eine monatliche Nebenkostenpauschale vereinbart wurde. Hier können Vermieter keine Nachforderungen an Mieter stellen, wenn die tatsächlichen Kosten höher ausfallen als berechnet wurde. Ebenso wenig müssen Vermieter einen Überschuss auszahlen, wenn die Kosten niedriger sind. Um die Pauschale zu ändern, ist die ausdrückliche Zustimmung des Mieters notwendig. „Verweigert er diese, müssen Vermieter die Differenz selbst tragen“, warnt der Geschäftsführer von Vermieterwelt.

Generell sollten jegliche Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter schriftlich erfolgen. Außerdem sieht das Gesetz (§ 560 Abs. 5 BGB) vor, dass die Nebenkosten nur in angemessener Höhe angepasst werden dürfen. „Der neue Betrag sollte in etwa den voraussichtlichen jährlichen Nebenkostenverbrauch der Mietwohnung abdecken”, sagt Heißner und fügt hinzu: „Allerdings ist es aufgrund der aktuellen Lage schwierig, die Preisentwicklung vorherzusagen. Wie hoch die Rechnung ausfallen wird, weiß aktuell niemand.“

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Über Vermieterwelt: Vermieterwelt ist die digitale Komplettlösung für alle Herausforderungen privater Vermieter. Vermieterwelt verbindet individuelle, passgenaue Expertenempfehlungen für alle Vermieterthemen mit einer Online-Software zur automatisierten Abwicklung aller Vermieteraufgaben.

Prisca Häner

Vermieterwelt GmbH

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