Hydraulischer Abgleich: zukünftige Pflicht für Vermieter
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Mit den Energiesparverordnungen beschließt das Bundeskabinett weitere Maßnahmen, die auch Eigentümer und Vermieter betreffen, darunter der hydraulische Abgleich, der ab dem 1. Oktober 2022 verpflichtend wird.
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Die Energiekrise hat eine Reihe von Sparmaßnahmen mit sich gezogen. Für eine weitere Einsparung von Energie und Kosten sollen verschiedene Maßnahmen zur Optimierung der Heizanlage sorgen. Unser Geschäftsführer und Immobilienexperte Matthias Heißner ordnet das Geschehen ein.
Das Porträtbild im Anhang ist zur Veröffentlichung ohne Credits freigegeben.
Sollten Sie Fragen oder Interesse an einem Gespräch haben, sind wir jederzeit ansprechbar und freuen uns über Ihr Interesse an diesem wichtigen Thema.
Herzliche Grüße!
i.A. Prisca Häner
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Hydraulischer Abgleich: zukünftige Pflicht für Vermieter
Das Bundeskabinett beschließt Maßnahmen zur Einsparung von Energie: Ab Oktober werden Gebäudeeigentümer verpflichtet, ihre Heizungen mittels hydraulischen Abgleichs zu optimieren.
Berlin/Stuttgart. Ab dem 1. Oktober 2022 sollen Gebäudeeigentümer mit zentraler Wärmeversorgung dazu verpflichtet werden, einen hydraulischen Abgleich zur Optimierung ihrer Heizungsanlage durchzuführen, dies hat das Bundeskabinett in einer Energiesparordnung beschlossen. Mit dem hydraulischen Abgleich wird bewirkt, dass lediglich die tatsächlich benötigte Warmwassermenge in Heizkörper fließt. Der Energieverbrauch soll damit um bis zu 15 Prozent sinken. „Die Maßnahme ist grundsätzlich positiv einzuordnen, da sie langfristig Kosten und Energie spart“, so Matthias Heißner, Immobilienexperte und Geschäftsführer der Vermieterwelt GmbH.
Weitere Auflagen
Neben der Optimierung der Heizungsanlage werden Vermieter und Eigentümer mit erdgasbetriebenen Heizungsanlagen dazu verpflichtet, einen Heizungscheck durchführen zu lassen. Die Überprüfung der Heizungen kann dafür sorgen, mögliche Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen. „Zur Durchführung der Maßnahmen müssen Eigentümer fachkundige Handwerker beauftragen“, merkt Heißner an. „Gleichzeitig ist es schwierig, zeitnah jemanden zu finden.“, ergänzt der Immobilienexperte.
Kostenpunkt der Maßnahmen
Die Kosten für einen Heizungscheck seien zusätzlich nur schwer vorhersehbar, so Heißner.
Bei der Durchführung des hydraulischen Abgleichs müssen Vermieter je nach Größe des Gebäudes mit Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro rechnen. Im Rahmen der Bundesförderung effiziente Gebäude können Vermieter einen Zuschuss zum hydraulischen Abgleich beantragen, der als Entlastung dienen kann.
„Die Kosten, die mit einem hydraulischen Abgleich verbunden sind, sollten auf die Miete umgelegt werden können. Ob dies möglich ist, ist bisher noch unklar“, fordert Heißner.
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Prisca Häner
Vermieterwelt GmbH
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