Neue EU-Forderung nach Mindeststandards für Gebäude
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In der nächsten Woche soll das EU-Parlament über eine Richtlinie neuer Mindeststandards für Gebäude abstimmen. Immobilienexperte Matthias Heißner befürchtet in Zukunft hohe finanzielle Belastungen für Immobilieneigentümer
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Vergangene Woche sorgte Habecks Plan, den Neueinbau von Gas- und Ölheizungen zu verbieten für Aufruhr. Nächste Woche soll nun auf EU-Ebene darüber abgestimmt werden, ob es in Zukunft höhere Mindeststandards für Gebäude geben soll. Immobilienexperte Matthias Heißner nimmt in dieser Presseerklärung Stellung zu diesem aktuellen Thema.
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Herzliche Grüße,
Laura Hennigs
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Neue EU-Forderung nach Mindeststandards für Gebäude
Berlin/Stuttgart. In der nächsten Woche wird im EU-Parlament über die Einführung einer Richtlinie neuer Mindeststandards für Gebäude abgestimmt. Auf Bundesebene sorgte zuletzt Habecks Plan, den Neueinbau von Gas- und Ölheizungen ab 2024 zu verbieten, für Aufruhr. Der EU-Entwurf soll dafür sorgen, dass Gebäude in Zukunft einen höheren Energiestandard erreichen und dadurch den Energieverbrauch des Wohnens reduzieren. Konkret soll diese Maßnahme dabei helfen, das Ziel der Klimaneutralität der Europäische Union bis 2050 zu erreichen. "Die EU-Forderung nach Mindeststandards für Gebäude ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Energieeffizienz. Allerdings bedeutet dies auch eine zusätzliche finanzielle Belastung für Eigentümer und Vermieter“, schätzt Immobilienexperte und Geschäftsführer der Vermieterwelt GmbH, Matthias Heißner.
Richtlinien
Im ersten Schritt sollen öffentliche Neubauten ab 2027 klimaneutral werden. Für private Neubauten hingegen sollen diese Standards ab 2030 gelten und ab 2050 sollen alle Gebäude emissionsfrei sein. „Gerade für Besitzer alter Gebäude bedeutet ein solcher Entschluss einen enormen Kostenaufwand. Die Modernisierungskosten für die neuen Anforderungen können einige Eigentümer nicht allein stemmen“, so der Immobilienexperte. „Es ist ratsam, sich rechtzeitig über alle neuen Anforderungen zu informieren und die möglichen Sanierungen nach und nach vornehmen zu lassen, bevor man als Eigentümer vor einem unüberwindbaren Berg voller Forderungen steht“, ergänzt Heißner. Wie die mögliche Richtlinie letzten Endes umgesetzt wird, müsse sich allerdings noch zeigen, da für die konkreten Gesetzentwürfe die einzelnen Mitgliedstaaten verantwortlich seien, äußert Matthias Heißner.
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