IVD Berlin-Brandenburg zu Enteignungen: „Nicht alles, was juristisch möglich ist, ist auch klug“
One document
PRESSESTATEMENT
IVD Berlin-Brandenburg zu Enteignungen: „Nicht alles, was juristisch möglich ist, ist auch klug“
Berlin, 28. Juni 2023 – Laut dem Bericht der Expertenkommission zum Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ sind Vergesellschaftungen von Wohnungsunternehmen in Berlin rechtlich möglich. Der IVD Berlin-Brandenburg warnt jedoch vor einem weiteren Sonderweg in der Wohnungspolitik.
„Der Bericht der Expertenkommission ist kein Startschuss für Enteignungen“, stellt Kerstin Huth, die Vorstandsvorsitzende des IVD Berlin-Brandenburg, klar. „Auch innerhalb der Kommission gab es offensichtlich unterschiedliche Rechtsauffassungen. Deshalb halten wir den Weg, den die Berliner Regierungskoalition einschlagen möchte, für richtig: zunächst ein Rahmengesetz auf den Weg bringen und dieses dann durch das Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Juristisch fragwürdig erscheint uns nämlich weiterhin, ob die Höhe der Entschädigungen von der Finanzkraft des Käufers abhängig gemacht werden darf. Auch die Grenze von 3.000 Wohnungen ist rechtlich kaum zu begründen.“
Abgesehen von den juristischen Hürden befürchtet der IVD Berlin-Brandenburg einen immensen wirtschaftlichen Schaden für den Standort Berlin, sollte es tatsächlich zu Enteignungen kommen. „Selbst wenn die Entschädigungen für die Wohnungen niedrig angesetzt werden, wäre die Belastung für den Landeshaushalt enorm. Dieses Geld würde an anderen Stellen fehlen. Letztlich würde das Land mit Steuergeldern eine überschaubare Mietergruppe subventionieren, während alle anderen leer ausgehen“, sagt Kerstin Huth. „Für den Wohnungsmarkt wären Enteignungen eine Katastrophe, weil sie Investoren abschrecken. Das wäre fatal für den Neubau, den wir doch eigentlich so dringend benötigen. Wir hoffen also, dass Berlin sich nicht schon wieder mit einem juristisch fragwürdigen Sonderweg lächerlich macht, sondern sehr genau prüft, was sinnvoll ist. Nicht alles, was juristisch möglich ist, ist auch klug.“
Über den IVD Berlin-Brandenburg
Der IVD ist die Berufsorganisation und Interessenvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft. Der IVD ist mit insgesamt ca. 6.000 Mitgliedsunternehmen, davon 1.500 Wohnungsverwalter, deutschlandweit der zahlenmäßig stärkste Unternehmensverband der Immobilienwirtschaft. In Berlin und Brandenburg führt der Regional- und Hauptstadtverband des IVD mehr als 600 Unternehmen im Mitgliederbestand. Zu den Mitgliedsunternehmen zählen Immobilienberater, Immobilienmakler, Bauträger, Immobilienverwalter, Finanzdienstleister und Bewertungs-Sachverständige und viele weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft. Die Aufnahme in den IVD erfolgt nach Abschluss einer umfassenden Sach- und Fachkundeprüfung und gegen Nachweis des Abschlusses einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Der vollständige Name des Verbandes lautet: „Immobilienverband Deutschland IVD Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen Region Berlin-Brandenburg e.V.“
Kontakt: Kerstin Huth Vorsitzende Nils Werner Geschäftsführer Tel: +49 (0)30 / 89 73 53 64 E-Mail: info@ivd.berlin