Koalitionsvertrag für Brandenburg: kaum Impulse für den Wohnungsbau
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PRESSEMITTEILUNG
Koalitionsvertrag für Brandenburg: kaum Impulse für den Wohnungsbau
Berlin, 11. Dezember 2024 – Am 10.12.2024 haben SPD und BSW ihren Koalitionsvertrag für Brandenburg unterzeichnet. Im Hinblick auf den Wohnungsbau enthält er nur wenige konkrete Maßnahmen und bleibt in den Augen des IVD Berlin-Brandenburg hinter den Erwartungen zurück.
„In Brandenburg gibt es für den Wohnungsbau vielfältige Herausforderungen: von steigenden Preisen und Wohnraummangel im Berliner Speckgürtel und in einigen Städten bis zu Leerstand in den weniger gefragten Regionen. Hierfür brauchen wir eine differenzierte Herangehensweise“, sagt Kerstin Huth, die Vorsitzende des IVD Berlin-Brandenburg.
Im Koalitionsvertrag bekennen sich SPD und BSW zum „Bündnis für Wohnen“ und versprechen eine Allianz für den Wohnungsbau. Insbesondere sollen das kommunale und genossenschaftliche Bauen sowie die Schaffung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende gefördert werden. Den Mieterschutz möchten die Koalitionspartner durch Mietpreisbegrenzungen stärken. Auch sollen vorhandene Möglichkeiten genutzt werden, um die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu unterbinden.
„Mietregulierungen hemmen den Wohnungsbau und verschärfen den Mangel an Wohnraum. Das haben wir zum Beispiel in Berlin in den letzten Jahren eindrucksvoll erlebt. Es ist erschreckend, dass einige politische Akteure diese Zusammenhänge weiterhin ignorieren. Dass private Wohnungsunternehmen benachteiligt werden, ist erstens wettbewerbsrechtlich fragwürdig. Zweitens bremst es den Wohnungsbau, denn gerade privatwirtschaftliche Unternehmen haben sich in der Vergangenheit als Motor erwiesen“, so Kerstin Huth.
Wohneigentum: konkrete Maßnahmen fehlen
Zwar ist im Koalitionsvertrag von „der Unterstützung der Schaffung von Wohneigentum“ die Rede. Konkrete Maßnahmen in dieser Hinsicht fehlen jedoch. „Wer es mit der Förderung von Wohneigentum ernst meint, muss die Grunderwerbsteuer sowie Umwandlungsverbote überdenken“, erklärt Kerstin Huth. „Lippenbekenntnisse helfen den Familien nicht, die sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen möchten.“
Positiv bewertet der IVD Berlin-Brandenburg die Novelle der Bauordnung, die im Koalitionsvertrag angekündigt wird. „Wenn diese zu schnelleren Verfahren und veränderten Standards führt, kann der Wohnungsbau wirklich profitieren. Das ist zumindest ein Lichtblick“, sagt Kerstin Huth.
Über den IVD Berlin-Brandenburg
Der IVD ist die Berufsorganisation und Interessenvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft. Der IVD ist mit insgesamt ca. 6.000 Mitgliedsunternehmen, davon 1.500 Wohnungsverwalter, deutschlandweit der zahlenmäßig stärkste Unternehmensverband der Immobilienwirtschaft. In Berlin und Brandenburg führt der Regional- und Hauptstadtverband des IVD mehr als 600 Unternehmen im Mitgliederbestand. Zu den Mitgliedsunternehmen zählen Immobilienberater, Immobilienmakler, Bauträger, Immobilienverwalter, Finanzdienstleister und Bewertungs-Sachverständige und viele weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft. Die Aufnahme in den IVD erfolgt nach Abschluss einer umfassenden Sach- und Fachkundeprüfung und gegen Nachweis des Abschlusses einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Der vollständige Name des Verbandes lautet: „Immobilienverband Deutschland IVD Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen Region Berlin-Brandenburg e.V.“
Kontakt: Kerstin Huth Vorsitzende Nils Werner Geschäftsführer Tel: +49 (0)30 / 89 73 53 64 E-Mail: info@ivd.berlin