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EEG-Novelle: VDI begrüßt Abschaffung der EEG-Umlage | VDI-Pressemitteilung

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EEG-Novelle: VDI begrüßt Abschaffung der EEG-Umlage

Positive und negative Effekte bei der Akteursvielfalt - Stärkung der Bürgerenergiegesellschaften

Der VDI begrüßt den ersten Entwurf der EEG-Novelle 2023. Die Abschaffung der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch und die Verlagerungen der übrigen Umlagen in ein eigenständiges Gesetz (EnUG) waren überfällig.

„Die aktuelle Regelung straft gerade diejenigen ab, die sich bereits aktiv für die Energiewende einsetzen“, unterstreicht Prof. Dr. Martin Maslaton, Mitglied des VDI-Fachausschusses Regenerative Energien (FA-RE) und des interdisziplinären VDI-Gremiums Klimaschutz und Energiewende.

Im Bereich der Akteursvielfalt bewertet der VDI die zielgerichtete Privilegierung von Bürgerenergiegesellschaften ausdrücklich positiv. Gleichzeitig ist die tatsächliche Mitbestimmungskompetenz lokaler Akteure in den Bürgerenergiegesellschaften entscheidend, um eine nachhaltige Akzeptanz zu erreichen.

Ein weiterer Fortschritt ist das Heraufsetzen der Ausschreibungsschwellenwerte sowie der erweiterte beihilferechtliche Spielraum der neuen Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien („CEEAG“). Auf Unverständnis stößt beim VDI dagegen die Streichung der vorgesehenen Ziele des Gesetzes. Dies schränkt die Akteursvielfalt deutlich ein und senkt zudem die Akzeptanz des Vorhabens.

Ihre Ansprechpartner im VDI:

Christian Krause

Leiter VDI-Büro Berlin

Telefon: +49 (0)30 275 957 13

E-Mail: krause_c@vdi.de

Dr. Jochen Theloke

Geschäftsführer VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt

Telefon: +49 (0)211 621 43 69

E-Mail: theloke@vdi.de

Beste Grüße

--
Marco Dadomo
Presse und Kommunikation

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40468 Düsseldorf
Tel: +49 211 6214-383
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