RPR1. Exklusiv: Deutscher Kinderschutzbund lehnt Herabsetzung der Altersgrenze für Strafmündigkeit ab: 12-Jährige ins Gefängnis zu stecken ist keine Lösung
RPR1. Exklusiv: Deutscher Kinderschutzbund lehnt Herabsetzung der Altersgrenze für Strafmündigkeit ab: 12-Jährige ins Gefängnis zu stecken ist keine Lösung
Ludwigshafen, den 15.03.2023. In der Debatte um Strafmündigkeit lehnt der Deutsche Kinderschutzbund eine Herabsetzung der Altersgrenze ab. Die bestehende Grenze habe einen guten Grund, sagte die stellvertretende Geschäftsführerin Martina Huxoll-von Ahn dem rheinland-pfälzischen Radiosender RPR1. „Ab 14 gehen wir davon aus, dass eben Jugendliche sehr viel besser übersehen und begreifen können, was das für Taten sind und was das für Folgen hat“, so Huxoll-von Ahn, „unter 14 müsse man da ein Fragezeichen machen“. Die Angst vor früheren Strafen halte nicht von Taten ab. Außerdem gebe es andere Möglichkeiten der Konsequenzen, das Jugendamt habe eine ganze Palette von Möglichkeiten. „Das ist natürlich eine ganz schreckliche Tat, (…) aber es ist ein Einzelfall“, so Huxoll-von Ahn weiter, „12jährige in den Knast zu stecken wäre ja keine Lösung“. Hintergrund der Debatte ist der gewaltsame Tod eines Mädchens aus Freudenberg im Siegerland. Zwei befreundete Mädchen im Alter von 12 und 13 Jahren haben die Tat gestanden.
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MICHAEL WEILAND
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